Der Gedanke an die Handyrechnung nach dem Urlaub hat dich bisher immer mit Angst und Schrecken erfüllt? Dann hat dir die EU Sorgen genommen: seit 15. Juni 2017 ist Telefonieren im EU-Ausland so günstig wie im Inland.

Ganz so einfach ist es aber doch nicht – auf einige Details musst du achten.

Roam like at home im Überblick

Wenn du einen Tarif hast, in dem Freiminuten und SMS sowie freies Datenvolumen inkludiert sind, dann kannst du diese auch im EU-Ausland sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island (Achtung: nicht in der Schweiz!) genauso verbrauchen, wie in Österreich.

Zahlst du pro verbrauchter Minute/SMS/MB, dann wird bei Gesprächen im EU-Ausland höchstens so viel verrechnet wie beim Gespräch in ein anderes österreichisches Handynetz, also beispielsweise A1 zu Drei.

Ausnahmen beachten

Ausgenommen sind Telefonate von Kreuzfahrtschiffen und Flugzeugen aus, diese fallen nicht unter die neue Roamingordnung.

Weiters ist die Definition von Roaming zu beachten: Gespräche von Österreich aus ins EU-Ausland fallen nicht unter die Roamingordnung. Wie viel diese Auslandstelefonate kosten, kann immer noch der Netzbetreiber unabhängig von Roamingregelungen festsetzen.

Dass du mit deinem Smartphone im Ausland überhaupt telefonieren kannst, ist auch nicht selbstverständlich, denn Tarife können Auslandsnutzung auch gänzlich ausschließen. Hier kommt es auf das Kleingedruckte im Vertrag an!

Die Grenzen des Roamings

EU-Roaming 15. Juni 2017Wenn Roaming nun nichts mehr kostet und die inkludierten Minuten/SMS/MB überall in der EU verbraucht werden können, kann ich dann auch meinen österreichischen Tarif kündigen und in Rumänien einen abschließen? Dies hat die EU vorsorglich ausgeschlossen und den Netzbetreibern eine sogenannte Fair-Use-Policy erlaubt.

Anbieter können von dir verlangen, dass du einen Nachweis darüber erbringst, dass in dem Land, in dem du einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hast, auch dein Lebensmittelpunkt liegt. Diesen Nachweis muss der Betreiber aktiv von dir verlangen, er kann etwa in einem Hauptwohnsitz bestehen, oder wenn du deiner Erwerbstätigkeit in diesem Land nachgehst.

Solltest du dieses Naheverhältnis nicht nachweisen können, darf der Netzbetreiber von dir zusätzliche Roamingkosten verlangen.

Was du beim Datenroaming beachten musst

Die Roaming-Nutzung ist insbesondere beim Datenvolumen beschränkt. Hier greift die Fair-Use-Policy: Auf Basis einer Formel, die die internen Verrechungskosten europäischer Netzbetreiber untereinander berücksichtigt, wird ein Anteil deines inkludierten Datenvolumens berechnet, den du für dich kostenlos im EU-Ausland verbrauchen kannst.

MBs, die über diese Grenze hinausgehen, dürfen dir extra in Rechnung gestellt werden. Die Kosten für 1 MB dürfen jedoch 24 Cent nicht übersteigen (inkl. Ust).

Jedenfalls muss dich dein Anbieter genau informieren, bevor er dir Kosten in Rechnung stellt, die du im Inland nicht bezahlen müsstest. Ebenso kannst du dich vor Abreise darüber erkundigen, wie viel Datenvolumen du im Ausland verbrauchen kannst.

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