Gute Nachrichten für Kreditnehmer
Bisher war es üblich, dass in Kreditverträgen, die variable Verzinsung festsetzten, eine Klausel enthalten war, die den zu verrechnenden Zinssatz festlegt. Diese Klausel sah meist vor, dass der Kreditnehmer einen variablen Referenzzinssatz plus einen fixen Aufschlag zu zahlen hat. Üblich war der 3- oder 6-Monats Euribor oder 3- oder 6-Monats Libor. Diese Referenzzinssätze schwankten, je … Weiterlesen …