Die Höhe des Ausgabeaufschlags für Fonds wird von der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) festgelegt. Dieser stellt eine Art Vermittlungsgebühr dar und wird bei Fondskauf fällig. Üblicherweise bewegt er sich zwischen null und sieben Prozent.
Die Höhe des Ausgabeaufschlags für Fonds wird von der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) festgelegt. Dieser stellt eine Art Vermittlungsgebühr dar und wird bei Fondskauf fällig. Üblicherweise bewegt er sich zwischen null und sieben Prozent.
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