Selten wurden Diskurse in der eher trockenen Materie von Steuer- und Abgabenregelungen so emotional geführt, wie in der Diskussion um die Registrierkassenpflicht. In diesem Blogartikel möchten wir versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Brauche ich überhaupt eine Registrierkasse?

Zwei Kriterien müssen gemeinsam erfüllt sein, damit ein Betrieb ein sogenanntes elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden muss:

  • Die Barumsätze betragen über 7.500 Euro pro Jahr
  • Die Gesamtumsätze betragen über 15.000 pro Jahr

„Barumsätze“ bedeutet hier nicht „mit Scheinen und Münzen bezahlt“ sondern sofort, nicht auf Ziel, bezahlt. Daher umfassen die Barumsätze auch Zahlungen mit Karte, Schecks, Gutscheinen etc.

Was ist eine Registrierkasse?

Eine Registrierkasse ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem, das deine Bareinnahmen dokumentiert. Ab Jänner 2016 braucht ein Betrieb, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und nicht unter die weiter unten genannten Ausnahmen fällt, ein Kassensystem, das den Voraussetzungen der Kassenrichtlinie 2012 genügt. Ab 1.4.2017 muss dieses Kassensystem auch über einen Manipulationsschutz verfügen. Dieser ist am QR-Code auf dem Beleg erkennbar.

Die Sicherheitseinrichtung wird in §131b Abs. 2 Bundesabgabenordnung geregelt und schützt vor Manipulationen, indem deine Barumsätze chronologisch miteinander verkettet werden und daher eine Datenmanipulation die chronologische Reihenfolge unterbrechen würde.

Wer braucht keine Registrierkasse?

Keine Regel ohne Ausnahmen: Da, praktisch betrachtet, nicht bei jedem Geschäft ein Kassensystem verwendet werden kann, gibt es bestimmte Sonderregelungen:

  • „Kalte-Hände-Geschäfte“

Werden Umsätze im Freien gemacht und stehen nicht in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten, so reicht ein Kassensturz, wenn die gesamten Jahresumsätze des Betriebs nicht 30.000 Euro netto übersteigen.

  • Mobile Berufe

Friseure, Masseure, Fremdenführer etc. müssen am Ort der Leistungserbringung nur einen Papierbeleg ausstellen, diesen aber sofort in der Registrierkasse erfassen, sobald sie in ihren Betrieb zurückkehren.

Einige weitere Ausnahmen bestehen für Vereine, Umsätze an Automaten, bestimmte Geschäfte in Webshops, sowie bei Betriebsumstellung oder –aufgabe im Jahr 2016.

Förderungen & Strafen

Um die Anschaffung zu erleichtern, gewährt das Finanzamt eine Prämie von 30 Euro pro Erfassungseinheit, aber höchstens 200 Euro pro Kassensystem, wenn die Ausgabe vor dem 1.1.2017 erfolgt. Weiters kann die Anschaffung in voller Höhe im selben Jahr als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Sollte keine Kasse vorhanden sein, kann dich dies bis zu 5.000 Euro kosten. Hinzu kommt, dass die Finanz dazu übergehen kann, deine Einnahmen, also deine Besteuerungsgrundlage, zu schätzen.

Weitere Infos stellt diesmal ausnahmsweise nicht fincomplete.com zur Verfügung (obwohl sich ein Besuch auf der Seite immer lohnt), aber wir empfehlen euch die Seiten der WKO und des BMF.

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