Egal ob du unselbstständig oder selbstständig beschäftigt bist, wer in Österreich lebt, muss auch hier die Steuern für sein Einkommen zahlen. Bist du unselbstständig beschäftigt wird die Lohnsteuer automatisch vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Somit kannst du dein Einkommen theoretisch bis auf den letzten Euro ausgeben und musst keine Rücklagen für die Lohnsteuer bilden, wie es in anderen Ländern der Fall ist.

Wer selbstständig beschäftigt ist, muss jährlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Darauf basierend ermittelt das Finanzamt die fällige Einkommenssteuer.

Lohnsteuertabelle Österreich 2020

Für die Berechnung der Lohnsteuer kann entweder ein Brutto-Netto-Rechner verwendet werden, oder man berechnet die Lohnsteuer anhand einer Lohnsteuertabelle. Die Lohnsteuertabelle zeigt die Lohnsteuer und die Grenzsteuersätze je monatlichen Einkommen, sowie den Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) für in Österreich beschäftigte Arbeitnehmer:

Monatslohn* Grenzsteuersatz ohne AVAB** 1. Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder
€ 1.066,00 0 % € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0
€ 1.516,00 25 % € 266,50 € 307,67 € 322,25 € 340,58 € 358,92 € 377,25
€ 2.599,33 35 % € 418,10 € 459,27 € 473,85 € 492,18 € 510,52 € 528,85
€ 5.016,00 42 % € 600,05 € 641,22 € 655,80 € 674,14 € 692,48 € 710,81
€ 7.516,00 48 % € 901,01 € 942,18 € 956,76 € 975,10 € 993,43 € 1.011,77
€ 83.349,33 50 % € 1.051,33 € 1.092,50 € 1.107,08 € 1.125,42 € 1.143,76 € 1.162,09
darüber 55 % € 5.218,80 € 5.259,97 € 5.274,55 € 5.292,88 € 5.311,22 € 5.329,55

*Monatslohn = monatliches Einkommen bzw. Gehalt ohne Sozialversicherungsbeitrag / **Abzug ohne Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)

Steuer zurückholen durch Lohnsteuerausgleich

Dein jährliches Einkommen, abzüglich bestimmter Abzugspositionen wie z.B. Werbungskosten oder Sonderausgaben stellt gleichzeitig die Bemessungsgrundlage für die Berechnung deiner Lohnsteuer in Österreich dar.

Bei unselbstständig beschäftigten (Angestellten oder Arbeitern) wird diese direkt von deinem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Hier hast du die Möglichkeit jährlich einen Lohnsteuerausgleich bzw. die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Dort kannst du diverse Kosten, die du im jeweiligen Jahr hattest, nachträglich geltend machen um so deine Bemessungsgrundlage zu senken und somit eine Steuergutschrift zu erhalten.

Selbstständig beschäftigte müssen jedenfalls eine jährliche Steuererklärung abgeben, wo sie neben ihrem Einkommen auch ihre Ausgaben - soweit abzugsfähig - bekannt geben müssen.

Auf der Seite des Bundesministerium für Finanzen findest du eine Übersicht über Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Werbungskosten, die zur Senkung deiner Bemessungsgrundlage dienen.

Achtung: unrichtige Angaben im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs können zu Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen. Überprüfe deine Angaben im Lohnsteuerausgleich genau bevor du diesen absendest. Behalte dir darüber hinaus die Rechnungen für die nächsten 7 Jahre auf.

Änderungen der Grenzsteuersätze in der Lohnsteuertabelle

Die Steuerreform vom Jahr 2016 brachte insbesondere im Bezug auf die Grenzsteuersätze diverse Änderungen. Das Ziel war niedrige und mittlere Einkommen zu entlasten und höhere Einkommen stärker zu besteuern.

Einkommensstufen (in Euro) Grenzsteuersatz seit 2016 Grenzsteuersatz bis 2015
bis € 11.000 0 % 0 %
ab € 11.000 bis € 17.999 25 % 36,5 %
ab € 18.000 bis € 24.999 35 % 36,5 %
ab € 25.000 bis € 30.999 35 % 43,2143 %
ab € 31.000 bis € 59.999 42 % 43,2143 %
ab € 60.000 bis € 89.999 48 % 50 %
ab € 90.000 bis € 999.999 50 % 50 %
ab €1.000.000 55 % 50 %


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