Wenn du zu jenen Menschen gehörst, die weiter als einen Steinwurf von ihrem Arbeitsplatz entfernt wohnen, kannst du meistens Pendlerpauschale beantragen. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und in welcher Höhe sie ausbezahlt wird, haben wir für dich recherchiert.

Die Voraussetzungen

Kleine Pendlerpauschale

Pendlerpauschale ÖffisDiese wird erst bei Strecken über 20km pro Fahrtrichtung ausbezahlt, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind. Wichtig für die Entscheidung der Zumutbarkeit und für die Höhe der Pendlerpauschale sind die Kilometer deiner Wegstrecke mit dem schnellsten öffentlichen Verkehrsmittel.

Steht dir die kleine Pendlerpauschale zu, erhältst du für

  • Mehr als 20 Kilometer 58 Euro pro Monat
  • Zwischen 40 und 60 Kilometer 113 Euro im Monat
  • Für mehr als 60 Kilometer 168 Euro im Monat.

Ob pendeln mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zumutbar ist, wird dir im Pendlerrechner direkt vorgegeben. Diese Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab. Erstens von der Verfügbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels für mehr als die Hälfte der Strecke – gibt es keines, ist es auch nicht zumutbar, es zu nützen. So weit, so klar.

Ebenfalls eine Ausnahme gibt es für Menschen mit Behinderung. Wenn sie mit einem entsprechenden Ausweis, einer Eintragung in den Behindertenpass oder der Befreiung von der KFZ-Steuer einen Nachweis erbringen, ist die Benutzung von Öffis für sie jedenfalls unzumutbar.

Dann kommt es auch auf die Zeit für den Weg in die Arbeit an. Brauchst du länger als 120 Minuten für eine Strecke mit den Öffis, ist deren Benutzung unzumutbar. Dauert die Fahrt kürzer als 60 Minuten, ist sie jedenfalls zumutbar.

Dazwischen kommt es auf die sogenannte entfernungsabhängige Höchstdauer an. Für die Anwendung der kleinen Pendlerpauschale muss die Strecke unter der entfernungsabhängigen Höchstdauer liegen. Diese berechnet sich wie folgt: 60 Minuten plus 1 Minute pro Kilometer. Hast du also etwa 45 Kilometer bis zu deinem Arbeitsplatz, beträgt die entfernungsabhängige Höchstdauer 60+45 Minuten, also 105 Minuten. Brauchst du mit öffentlichen Verkehrsmitteln weniger als 105 Minuten in die Arbeit, sind sie zumutbar und du bekommst die kleine Pendlerpauschale, für 40-60 Kilometer also 113 Euro im Monat.

Damit du nicht täglich eine Wanderung unternehmen musst, wird auch ein bestimmter Fußweg in die Bestimmung der Zumutbarkeit miteinbezogen: Nämlich jener unmittelbar vor deiner Arbeitsstätte. Denn auf diesem Wegstück kannst du ja nicht mehr auf ein Auto zurückgreifen, wenn du öffentlich unterwegs bist und dort keine Öffis mehr fahren. Solltest du also nach der letzten Öffi-Station mehr als 2 Kilometer zu Fuß gehen müssen, sind am gesamten Arbeitsweg öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar und du bekommst die große Pendlerpauschale.

Um übermäßig lange Wartezeiten zu vermeiden, wird auch berücksichtigt, ob du zeitnah zum Arbeitsbeginn öffentlich zum Arbeitsort kommst. Hier definiert der Gesetzgeber eher großzügig: Zumutbar ist, wenn du innerhalb von 60 Minuten vor Arbeitsbeginn ankommst und innerhalb von 60 Minuten nach Arbeitsende ein öffentliches Verkehrsmittel dich wieder heimbringt. Geht sich das nicht aus, sind Öffis unzumutbar und du erhältst die große Pendlerpauschale.

Die große Pendlerpauschale

Pendlerpauschale PKWBei Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel wird dir die große Pendlerpauschale gewährt. Diese bekommst du nicht erst ab 20 Kilometer, sondern schon ab 2 Kilometer.

Die Pendlerpauschale beträgt für eine Strecke

  • Ab 2 Kilometer 31 Euro im Monat
  • Zwischen 20 und 40 Kilometer 123 Euro im Monat
  • Zwischen 40 und 60 Kilometer 214 Euro im Monat
  • Ab 60 Kilometer 306 Euro im Monat

Bei der Berechnung der Wegzeit und –strecke werden alle Bestandteile deines Weges berücksichtigt:

  • Die Strecke von deiner Wohnung bis zur Einstiegsstelle in das Verkehrsmittel, etwa einer Park+Ride Anlage
  • Fahrtdauer und Umstiegszeiten
  • Der (Geh-)Weg zum Arbeitsplatz
  • Die Wartezeit bis zum Arbeitsbeginn.

Angeben solltest du hier deinen üblichen Arbeitsbeginn an den meisten Tagen des Monats. Verfügst du über mehrere Wohnsitze, so solltest du jenen angeben, von dem aus du in die Arbeit fährst bzw. der der Arbeit am nächsten liegt.

Der Pendlereuro

Zusätzlich zur Pendlerpauschale, egal ob klein oder groß, bekommst du noch den Pendlereuro. Dieser steht dir einmalig pro Jahr zu und bemisst sich an den Kilometern der einfachen Wegstrecke in die Arbeit, mal zwei. Im Unterschied zur Pendlerpauschale wird er von deiner Lohnsteuer abgezogen. Als Absetzbetrag vermindert er den Betrag an Steuer, den du zahlen musst.

Der Pendlerrechner

Auf der Homepage des Finanzministeriums findest du den Pendlerrechner. Möchtest du die Pendlerpauschale beantragen, ist das Ergebnis des Pendlerrechners rechtsverbindlich. Dieses kannst du deinem Arbeitgeber vorlegen oder in der Arbeitnehmerveranlagung inkludieren. Da das Ergebnis des Pendlerrechners für dich verbindlich ist, solltest du den Ausdruck dann auch gemeinsam mit den Dokumenten des Steuerausgleichs aufbewahren.

So verwendest du den Pendlerrechner

Ort und Zeit

Um die Strecke und die Zeit von deinem Zuhause in die Arbeit korrekt zu ermitteln, benötigt der Pendlerrechner alle Infos zu deinem täglichen Arbeitsweg. Daher sind die ersten beiden Felder Adressfelder, in die du deinen Arbeitsplatz und deine Wohnadresse eingibst. Bei mehreren Wohnsitzen solltest du jenen angeben, der der Arbeit am nächsten liegt oder den Familienwohnsitz. Hast du verschiedene Arbeitsorte, ist dein Hauptarbeitsort zu verwenden.

Sollte die Adresse deines Wohnsitzes oder dein Arbeitsplatz nicht hinterlegt sein, kannst du auch die Option "Auswahl auf Karte" verwenden.

Der Pendlerrechner muss nicht nur wissen, wohin du fahrst, sondern auch, wann du fahrst. Ansonsten könnte er ja nicht feststellen, ob öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind. Obwohl es schon etwas antiquiert wirkt, wirst du dennoch gefragt, um welche Uhrzeit du anfängst und bis wann du arbeitest. Für die meisten Menschen gibt es aber keine feste Beginnzeit und kein fixes Ende, das ganzes Jahr über gleich bleibt. Daher solltest du in diese Felder des Pendlerrechners Zeiten eingeben, die einen "typischen" Arbeitstag repräsentieren.

Das trifft auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Schichtdienst oder in Gleitzeit arbeiten, zu. Als Uhrzeit im Pendlerrechner solltest du immer von einem typischen Arbeitstag ausgehen, wie er überwiegend im Zeitraum der Arbeitnehmerveranlagung vorkommt. Sollte keine Variante im Kalenderjahr überwiegen, darfst du dir jenes Ergebnis des Pendlerrechners auswählen, das für dich die höhere Pendlerpauschale bringt.

Wie oft fährst du?

Im Pendlerrechner wirst du auch gefragt, ob du vier bis sieben Mal im Monat, sieben bis zehn Mal im Monat oder über zehn Mal im Monat in die Arbeit fährst. Die volle Pendlerpauschale erhältst du nur, wenn du an mehr als der Hälfte der Arbeitstage fährst. Darunter werden Pendlerpauschale und Pendlereuro aliquot ausgezahlt, also zwei Drittel des Betrags bei sieben bis zehn Tagen und ein Drittel bei vier bis sieben Tagen. Mit der Eingabe in den Pendlerrechner wird das Ergebnis automatisch angepasst.

Damit berücksichtigt der Pendlerrechner Teilzeitarbeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht Vollzeit arbeiten, bekommen dadurch ebenfalls Pendlerpauschale und Pendlereuro. Da sie an weniger Tagen in die Arbeit fahren, wird der Betrag eben aliquot ausbezahlt.

Ebenfalls eingeben musst du ein Datum für die Berechnung. Im Pendlerrechner auswählen kannst du nur ein aktuelles Datum oder eines, das bis zu 14 Tage in der Zukunft liegt. Wenn sich an deinem Arbeitsweg nichts ändert, geht man davon aus, dass die Berechnung an einem bestimmten Datum repräsentativ ist für das gesamte Monat oder einen noch längeren Zeitraum. Wichtig ist nur, dass du ein repräsentatives Datum eingibst. Wenn du also immer Montag bis Freitag in die Arbeit fahrst und nur ein einziges Mal im ganzen Jahr an einem Sonntag, solltest du also auch einen Tag zwischen Montag und Freitag für die Berechnung auswählen. Ergibt die Berechnung zwischen Montag und Freitag eine kleine Pendlerpauschale und du beantragst basierend auf der Berechnung für Sonntag eine große, werden die Diskussionen mit dem Finanzamt wohl mühselig werden.

Wenn der Pendlerrechner eine andere Strecke vorgibt

Es kann durchaus sein, dass der Pendlerrechner dir eine andere Strecke vorschlägt, als du tatsächlich in die Arbeit fahrst. Allerdings ist der Pendlerrechner nicht dazu da, dir eine Fahrtempfehlung zu geben. Er dient rein dazu, basierend auf der schnellsten Route, festzustellen, wie viel Pendlerpauschale dir zusteht. Ob du anders fährst oder der Verkehr viel zähflüssiger ist, als der Pendlerrechner annimmt, ist dem Finanzministerium leider egal.

Die Möglichkeit, eine andere Berechnung als jene des Pendlerrechners zu beantragen, gibt es aber schon. Dies kannst du aber nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung machen. Sollte der Pendlerrechner einen falschen Fahrplan von öffentlichen Verkehrsmitteln annehmen, dich über eine nicht existente Straße schicken oder ein öffentliches Verkehrsmittel vorschlagen, das bisher noch nicht gebaut wurde, kannst du den Gegenbeweis antreten.

Wohnsitz im Ausland

Wohnst du im Ausland und arbeitest in Österreich, erhältst du ebenfalls Pendlerpauschale. Nur den Pendlerrechner kannst du nicht mehr verwenden. Für dich gibt es das Formular L33, das du für die Beantragung anstatt des Pendlerrechners verwendest. Ausfüllen musst du in etwa das gleiche wie bei der "normalen" Beantragung für Steuerzahler mit Wohnsitz in Österreich, nur ist dann die Fahrtstrecke händisch einzutragen.

Das Formular L33 füllen auch in Österreich ansässige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus, wenn der Pendlerrechner kein Ergebnis anzeigt, sondern einen "Fehler wegen Zeitüberschreitung" meldet. Vereinzelt kann es auch vorkommen, dass der Pendlerrechner keine Verkehrsverbindung findet. Solltest du jedoch wissen, wie du in die Arbeit kommst, füllst du das Formular L33 aus.

Wenn du keine Lohnsteuer zahlst

Auch für Menschen mit einem Einkommen unterhalb der Lohnsteuerpflicht gibt es die Pendlerpauschale. Diese erhöht dann die Negativsteuer, die rückerstattet wird, auf bis zu 500 Euro als Pendlerzuschlag. Die Beantragung lauft gleich wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Du verwendest ebenfalls den Pendlerrechner und ermittelst einen Betrag, der dir zusteht. Diesen führst du dann in der Arbeitnehmerveranlagung an.

Keine Pendlerpauschale erhält…

Wer einen Dienstwagen als Sachbezug vom Arbeitgeber bekommt. Darf er auch privat genutzt werden, bekommst du weder Pendlerpauschale noch Pendlereuro.

Ebenfalls keine Pendlerpauschale erhält, wer vom Arbeitgeber ein Jobticket bekommt. Dieses kann im Übrigen auch Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden, die keinen Anspruch auf Pendlerpauschale hätten. Eine Ausnahme gibt es aber: Wird dir das Jobticket nur für einen Teil deines Arbeitsweges zur Verfügung gestellt, kannst du für den restlichen Teil der Strecke Pendlerpauschale beantragen.

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