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Wenn man an betriebliche Vorsorge denkt, denkt man zu allererst an die Änderungen des Abfertigungsgesetztes. Alle Arbeitsverträge, die seit dem 1.1.2003 begründet wurden, unterliegen dem neuen Abfertigungsgesetz, besser bekannt als Abfertigung neu. Im Rahmen dieser Umstellung gab es für alle Mitarbeiter, deren Arbeitsvertrag vor diesem Datum begründet wurde, die Gelegenheit, auf das neue Abfertigungssystem umzusteigen. Aktuell gibt es in Österreich neun gesetzlich zugelassene BV-Kassen, die das Unternehmen frei wählen kann und mittels Betriebsvereinbarung bestimmt wird.
Doch der Begriff „betriebliche Vorsorge“ umfasst mehr als die Abfertigung und somit die Altersvorsorge. Denn darunter fallen jegliche Leistungen, die der Arbeitnehmer für seine Mitarbeiter abschließt und bezahlt. So zählen zur betrieblichen Vorsorge auch betriebliche Krankenversicherungen, Unfallversicherungen oder zusätzliche Pensionsversicherungen. Diese beinhalten die üblichen Leistungen, die man von Zusatzversicherungen kennt. Zusätzlich gibt es auch noch für die Dienstgeber-Seite eigene Versicherungen, die den finanziellen Schaden bei einer Betriebsunterbrechung möglichst gering halten sollen.
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Was heißt eigentlich...
Ablebenssumme
Garantiesumme
Die Garantiesumme gibt an, welcher Betrag am Laufzeitende jedenfalls ausbezahlt wird – meist entspricht die Garantiesumme der Summe der einbezahlten Beiträge plus einer geringen Verzinsung. Zur tatsächlichen Auszahlung kommt noch eine nicht garantierte Gewinnbeteiligung hinzu.
monatliche Zusatzpension
Durch die betriebliche Vorsorge erwirbt der Arbeitnehmer das Recht auf eine monatliche Zusatzpension im Alter. Diese wird steuerfrei ausgezahlt.
Monatsprämie
Für die betriebliche Vorsorge zahlt der Arbeitgeber monatlich Prämien in eine Vorsorgekasse ein. Diese betragen mindestens 1,53 % des monatlichen Entgelts. Der Arbeitgeber kann auch freiwillig mehr einzahlen, und auch Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, in die betriebliche Vorsorge einzuzahlen.