Wer einen privaten PKW beruflich nutzt, hat grundsätzlich ein Recht darauf, dafür auch entschädigt zu werden. Dafür gibt es das amtliche Kilometergeld. Hast du gewusst, dass du sogar für Mitfahrer Kilometergeld bekommst? Alle Infos dazu findest du hier!

Wann bekomme ich amtliches Kilometergeld?

Amtliches Kilometergeld ÖsterreichDas amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für dich, wenn du ein privates Fahrzeug beruflich nutzt. Dann kannst du steuerfrei, bis zu einer Höchstgrenze und bei Führung eines Fahrtenbuchs, ein amtliches Kilometergeld bekommen. Die gesetzliche Regelung ist eine Höchstgrenze pro Kilometer, solltest du von deinem Arbeitgeber kein oder weniger Kilometergeld erhalten, kannst du die Differenz laut BMF bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen.

Die amtlichen Sätze sind in folgender Höhe vorgesehen:

  • PKW: 0,42 Euro
  • Motorrad: 0,24 Euro
  • Mitfahrer: 0,05 Euro
  • Fahrrad: 0,38 Euro

Kilometergeldrechner

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Kilometergeld
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Welche Grenzen sind zu beachten?

Wenn du das ganze Jahr über für deinen Arbeitgeber quer durch Europa mit deinem privaten PKW unterwegs bist, kannst du leider trotzdem nicht einen ewigen Roadtrip steuerlich geltend machen: Nur 30.000 Kilometer pro Jahr können steuerfrei bezogen werden, 12.600 Euro sind so maximal möglich.

Auch für das Fahrrad bzw. für Wege über 2km zu Fuß gelten Grenzen: Höchstens 1.500 Kilometer oder 570 Euro können steuerfrei ausbezahlt werden. Alles darüber, auch ein höherer Kilometersatz, sind wie zusätzliches Einkommen zu behandeln.

Warum erhalte ich ein amtliches Kilometergeld? Das Kilometergeld ist eine pauschale Abgeltung für alle Kosten, die dir durch die dienstliche Nutzung eines Fahrzeugs entstehen. Voraussetzung für den Bezug ist übrigens nur, dass du für den Erhalt des Fahrzeugs aufkommst, nicht dass es auf dich zugelassen ist!

Kosten, für die du das Kilometergeld bekommst, umfassen

  • Anteilige Anschaffungskosten des Fahrzeugs
  • Steuern und Gebühren, die zu entrichten sind
  • Mautgebühren und Parkgebühren, im In- und Ausland
  • Versicherungen inkl. Vollkasko-, Rechtsschutz-, Insaßenunfallversicherung
  • Kosten für Service, Wartung, Reparaturen
  • Zusatzausrüstung wie Winterreifen, Schneeketten, Navigationsgerät, Autoradio
  • Mitgliedsbeiträge bei Autofarerklubs wie ÖAMTC, ARBÖ
  • Wertverlust des Fahrzeugs
  • Treibstoff und Öl
  • Finanzierungskosten des Fahrzeugs

Sollten dir bei deinen Fahrten höhere Kosten als vom amtlichen Kilometergeld abgegolten entstanden sein, kannst du diese trotzdem steuerfrei refundiert bekommen. Dazu musst du die Kosten aber belegen, mit einem Fahrtenbuch und weiteren Nachweisen zu deinen Ausgaben und höheren Kosten.

Wofür gibt es kein Kilometergeld?

Ausnahmen vom KilometergeldDas amtliche Kilometergeld kann nur für Dienstreisen verrechnet werden. Zum Beispiel sind Fahrten von zu Hause in die Arbeit nicht davon umfasst. Diese werden schließlich auch nicht vom Arbeitgeber angeordnet. Dafür kann nur Pendlerpauschale im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn von zu Hause aus eine Dienstreise angetreten wird.

Anders ist es wiederum bei jemandem, der als Teleworker hauptsächlich von zu Hause aus arbeitet und ab und zu zu seinem Arbeitgeber fährt. Dafür könnte steuerfreier Kostenersatz geleistet werden, da zu Hause der übliche Arbeitsort liegt und er auf Anordnung verlassen wird.

Geht man weiter ins Detail und möchte wissen, wie denn verrechnet wird, wenn man etwa an mehreren Orten arbeitet oder vorübergehend in ein anderes Büro versetzt wird, kann es ganz schön kompliziert werden. Hier bietet die Seite der WKO eine gute Übersicht.

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