Ein Grundstück oder ein Haus zu verkaufen zählt nicht gerade zu den alltäglichen Tätigkeiten. Fehler beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses können ins Geld gehen - was zu beachten ist, lesen Sie hier:

1. Kostenlose Immobilienbewertung durch einen Immobilienmakler

Bevor man seine Immobilie zu verkaufen versucht, sollte man den Wert professionell einschätzen lassen. So vermeidet man zum Beispiel das Risiko, seine Immobilie für zu wenig Geld anzubieten. Außerdem kann man sich nach einer professionellen Werteinschätzung sicher sein und bei eventuellen Diskussionen oder Nachfragen des Kaufinteressenten auf den Preis beharren und sich nicht verunsichern lassen.
Da ein professionelles Gutachten durch einen Gutachter recht teuer werden kann, hat man als Verkäufer die Möglichkeit, eine Werteinschätzung auf gleichem Niveau durch einen Makler durchführen zu lassen. Wenn man einen Immobilienmakler für den Verkauf einer Immobilie engagiert, führt dieser für gewöhnlich ohne weitere Kosten eine Bewertung der Immobilie durch und ist dazu in der Lage, den richtigen Verkaufswert zu ermitteln.

2. Maklerprovision vom Käufer zahlen lassen

Bei erfolgreicher Vermittlung durch einen Makler fällt eine Provision an, die sich nach der Höhe des Verkaufspreises richtet. Je nach Bundesland gibt es marktübliche Regelungen bezüglich der Aufteilung der Kosten zwischen Verkäufer und Käufer. Für gewöhnlich zahlen Käufer und Verkäufer jeweils die Hälfte der Gebühren. Vor dem Verkauf sollte man sich über die Handhabung im jeweiligen Bundesland informieren. Wenn man als Verkäufer in Bezug auf die Provision Geld sparen möchte, dann kann man grundsätzlich den Käufer zur Kasse bitten. Denn rechtlich betrachtet gilt: Wer die Provision bezahlen muss, ist frei verhandelbar. Auch entgegen der marktüblichen Regelung können Verkäufer und Käufer eine Vereinbarung treffen, bei der der Käufer die gesamte Provision übernimmt.

3. Steuern sparen beim Immobilienverkauf

Veräußerungserlöse, die beim Verkauf einer Immobilie entstehen, müssen in bestimmten Fällen versteuert werden. Die rechtlichen Vorschriften sind abhängig von der Nutzung der Immobilie. Wurde die Immobilie privat genutzt und vom Eigentümer selbst bewohnt, muss er den Veräußerungserlös nicht versteuern.
Für fremd genutzte Objekte, also Immobilien, die vermietet wurden, gelten andere Regeln. Hier gilt die sogenannte Spekulationsfrist. Wenn dem Besitzer die Immobilie schon länger als 10 Jahre gehört, muss er den Erlös nicht versteuern. Bei einem Eigentumszeitraum von unter 10 Jahren ist der Besitzer jedoch beim Verkauf verpflichtet, Steuern zu zahlen. Um Steuern zu sparen, sollte man den Verkaufszeitpunkt also gut auswählen oder aber die Immobilie vor dem Verkauf selbst bewohnen.

4. Kosten sparen bei der Notarwahl

Sollte es wider Erwarten zu keinem erfolgreichen Vertragsabschluss kommen und der Notar wurde allerdings schon engagiert, fallen trotz allem Kosten an. Diese muss zunächst derjenige übernehmen, der den Notar beauftragt hat. Um diese möglichen Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich deshalb als Verkäufer, dem Käufer die Wahl des Notars zu überlassen.

5. Übertragung einer Grundschuld auf den Käufer

Die Grundschuld ist ein Eintrag im Grundbuch der Immobilie, der zur Sicherung des Kredits dient. Sie wird in den meisten Fällen von dem Inhaber und dem Kreditinstitut gemeinsam vereinbart. Bei einem Verkauf stehen der alte und der neue Besitzer vor der Entscheidung, die Grundschuld zu löschen oder zu übertragen. Oft will der neue Besitzer die Immobilie ohne Lasten übernehmen und besteht deswegen auf das Löschen der Grundschuld. Muss der Käufer ohnehin einen Kredit aufnehmen, um den Kaufpreis zu zahlen, dann kann er die bestehende Grundschuld aber auch vom Verkäufer übernehmen. Damit sparen Verkäufer und Käufer die Gebühren für die Löschung der alten Grundschuld und die Eintragung der neuen.

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