Wenn du dich nach einigen Jahren im Beruf dazu entschließt, doch noch zu studieren, kann es finanziell eng werden. Schließlich sind viele Studien auf Vollzeit ausgelegt und der immer größer werdende Anteil an Vorlesungen mit Anwesenheitspflicht macht nebenbei arbeiten fast unmöglich. Damit du trotzdem studieren kannst, ohne wieder von deinen Eltern abhängig zu sein, gibt es das Selbsterhalterstipendium.

Welche Voraussetzungen gibt es für das Selbsterhalterstipendium?

SelbsterhalterstipendiumDieses Stipendium richtet sich explizit an junge Leute, die bereits im Berufsleben standen und nun an die Uni wechseln. So sind für den Bezug des Stipendiums mindestens 48 Monate Berufserfahrung erforderlich, wobei jährlich mindestens 8.580 Euro Einkommen (Brutto abzgl. Sozialversicherung) vorweisbar sein müssen, Wehrdienstzeiten gelten hier auch als Zeiten des Selbsterhalts.

Weiters gibt es strikte Altersgrenzen: Prinzipiell gibt es eine Altersgrenze von 30 Jahren zu Studienbeginn, die sich aber mit jedem Jahr der Berufstätigkeit über 4 Jahre hinaus erhöht, höchstens bis 35 (wofür 9 Jahre Selbsterhalterzeit nötig wären). Über 35 gibt es kein Selbsterhalterstipendium mehr.

Wie hoch ist das Stipendium?

Das Selbsterhalterstipendium bringt dir monatlich höchstens 801 Euro ein, wobei aber ab gewissen Altersgrenzen Zulagen ausbezahlt werden. So bekommst du ab 24 pro Monat 20 Euro mehr und ab 27 zusätzlich 20 Euro mehr. Fahrtkostenzuschüsse gibt es ebenfalls.

Abgezogen werden für Bezieher unter 24 der Jahresbetrag der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag sowie der 10.000 Euro übersteigende Betrag des eigenen Jahreseinkommens. Weiters zieht die Stipendienstelle die zumutbare Unterhaltsleistung des Ehepartners/eingetragenen Partners bzw. des geschiedenen Ehepartners/eingetragenen Partners ab.

Da sich das Selbsterhalterstipendium – wie der Name schon sagt – an Selbsterhalter richtet, die sich selbst um ihr Ein- und Auskommen kümmern müssen, wird das elterliche Einkommen (im Gegensatz zur „normalen“ Studienbeihilfe) nicht berücksichtigt.

Wie viel darf ich dazuverdienen?

Zuverdienstgrenze SelbsterhalterstipendiumDie Zuverdienstgrenze beträgt generell 10.000 Euro. Gerechnet wird in Bruttojahreseinkommen minus Sozialversicherungsbeitrag minus 192 Euro Werbekostenpauschale. Diese Grenze erhöht sich um 3000 Euro pro unterhaltspflichtigem Kind.

Hinzu zählen die steuerpflichtigen Einkünfte, auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, und Sozialtransfers. Diese Zuverdienstgrenze bedeutet aber nicht, dass du mit Überschreitung dein Stipendium verlierst, sondern nur, dass du dann den die Grenze überschreitenden Betrag vom Stipendium zurückzahlen musst.

…und studieren?

Musst du natürlich auch! Hier gibt es recht strenge Vorgaben, was den Studienerfolg und die Studiendauer betrifft. Für Bachelor- und Masterstudien darfst du nur die Mindeststudiendauer plus ein Toleranzsemester benötigen, bei Diplomstudien gibt es ein Toleranzsemester pro Abschnitt, eine Verlängerung ist bei wichtigen Gründen möglich.

Weiters musst du regelmäßig Leistungsnachweise erbringen, so wird von dir verlangt, in Bachelorstudien nach dem 2. Semester 30 ECTS-Punkte nachzuweisen und 90 ECTS nach 6 Semestern. Auch Masterstudenten müssen nach dem 2. Semester 20 ECTS nachweisen.

Studierende an Privatuniversitäten werden aufgefordert, 30 ECTS aus den beiden vorangegangenen Semestern nachzuweisen.

Wechseln darfst du dein Studium schon, aber nicht immer und nicht zu oft: Nur innerhalb der ersten beiden Bachelorsemester darfst du zweimal dein Studium wechseln. Umstiege im Master oder Doktorat können zum Verlust des Stipendiums führen.

Wenn ich noch mehr Geld brauche?

Kommst du mit Selbsterhalterstipendium und eigenem Einkommen nicht über die Runden, kannst du dir auch in der Zwischenzeit Geld leihen. Studentenkredite sind in Österreich noch nicht sehr bekannt, in anderen Ländern aber weit verbreitet.

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