Familien mit Kindern unterstützt der Staat auf unterschiedliche Art und Weise. Eine der am weitesten verbreiteten Leistungen ist das Kindergeld (die Familienbeihilfe). Sie wird direkt vom Staat auf’s Konto überwiesen und beträgt zwischen 114,4 und 165,1 pro Monat für ein Kind. 

Für mehrere Kinder gibt’s zum Kindergeld die Geschwisterstaffelung und im September das Schulstartgeld. Welche Zuschläge noch dazukommen, wer Anspruch auf Kindergeld hat und was du sonst noch wissen musst, erfährst du in unserem Artikel!


Wer bekommt Kindergeld?

Kindergeld in ÖsterreichAuf den ersten Blick wirkt die Antwort sonnenklar: Jeder, der Kinder hat! Wie so oft, ist die Sache auf den zweiten Blick etwas schwieriger, da es viele Sonder- und Grenzfälle gibt.

Beginnen wir mit der Geburt. Anspruch auf Kindergeld für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder haben alle Österreichischen Staatsbürger sowie Personen mit gültigem Aufenthaltstitel, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte.

Bürger aus anderen EU-Ländern und der Schweiz haben in jenem Land Anspruch auf Kindergeld, in dem sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, auch wenn sich die Familie dauerhaft in einem anderen Staat aufhält.

Eine besondere Regelung gilt, wenn die Eltern in verschiedenen Staaten arbeiten. Dann muss jener Staat, der höhere Sozialleistungen zahlt, für die Differenz aufkommen.

Ab der Geburt wird nicht nur Kindergeld, sondern auch Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt, aber erst nach dem Wochengeld. Mehr zu Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld erfährst du in unseren Artikel Kinderbetreuungsgeld in Österreich und Das Wochengeld!

Kindergeld für Erwachsene


Nach der Matura

Die oben genannten Bestimmungen gelten für Kinder bis 18 Jahre. Ab 18 wird’s komplizierter. Ab diesem Alter wird nur mehr Familienbeihilfe geleistet, wenn sich die „Kinder“ in Berufsausbildung befinden.

Für Männer gilt: in der Zeit zwischen Schule und Wehrdienst wird Kindergeld gezahlt, wenn unmittelbar danach eine Ausbildung begonnen wird. Dann gibt’s auch Kindergeld in der Zeit zwischen Zivil-/Wehrdienst und Beginn der Ausbildung.

Wird ein freiwilliges soziales Jahr, ein Umweltschutzjahr, Friedens-, Sozial- oder Gedenkdienst im Ausland oder europäischer Freiwilligendienst absolviert, kann auch während dieses Jahres Kindergeld bezogen werden. Dann endet der Bezug der Familenbeihilfe mit dem vollendeten 24. Lebensjahr.

Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, bis zum Alter von 25 Jahren Kindergeld zu bekommen. Unter anderem dann, wenn Wehrdienst/Zivildienst geleistet wurde oder während des Sozialjahres kein Kindergeld bezogen wurde.

Kindergeld während des Studiums

Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld bis zum 24. oder 25. Lebensjahres ist eine laufende Berufsausbildung, beispielsweise ein Universitäts- oder Fachhochschulstudium.

Studierende erhalten Kindergeld, wenn im ersten Studienjahr mindestens 16 ECTS-Punkte (bzw. 14 ECTS einer Studieneingangsphase) absolviert wurden und das Studium innerhalb der gesetzlichen Studiendauer plus einem Toleranzjahr bei Bachelorstudien- und Masterstudien abgeschlossen wird. Bei Diplomstudien kommt zu jedem Studienabschnitt ein Toleranzsemester dazu.

Unabhängig von einem (Freiwilligen)dienst kann die Familienbeihilfe bis 25 bezogen werden, wenn das Studium eine Dauer von mindestens 10 Semestern aufweist und im Jahr des 19. Geburtstages begonnen wurde. Dann ist die Einhaltung der Mindeststudiendauer aber Voraussetzung. Ein Beispiel dafür ist etwa das Medizinstudium, für das eine Dauer von 12 Semestern vorgesehen ist.

Ein weiterer Grund für eine Auszahlung von Kindergeld ist Schwangerschaft und Geburt eines Kindes. Bis zum zweiten Geburtstag des Kindes wird die Zeit der Erziehung dem Studium angerechnet.

In etwa gleichgestellt ist Zeit, die in der ÖH verbracht wird: 4 Semester ÖH werden nicht in die höchstzulässige Studienzeit eingerechnet.  


Wie hoch ist das Kindergeld?

FamilienbeihilfeNun zu einer der interessantesten Fragen: Wie viel Kindergeld gibt’s eigentlich?

Fangen wir wieder bei der Geburt an. Antragslos werden 114,4 pro Monat ausbezahlt. Dieser Betrag steigt auf 121,9 Euro ab 3 Jahren und 141,5 ab 10 Jahren. Der nächste Sprung liegt bei 19 Jahren und führt zu einem monatlichen Betrag von 165,1 Euro. Zwischen 6 und 15 Jahren werden im September zusätzlich 100 Euro Schulstartgeld überwiesen.

Zum Kindergeld hinzu kommt noch der Kinderabsetzbetrag von 58,4 Euro für Lohnsteuerpflichtige Eltern. Mehr Geld gibt es auch, wenn mehrere Kinder im Haushalt leben. Für zwei Kinder wird zwei Mal die Familienbeihilfe ausbezahlt plus zwei Mal 7,1 Euro.

Dieser Zusatzbetrag steigt mit der Anzahl der Kinder, auf 17,4 für drei, 26,5 für vier, 32 Euro für fünf Kinder und weiter bis zu 52 Euro für acht Kinder.

Eine Beispielrechnung: Eine Famile mit vier Kindern im Alter von 1, 5, 12 und 19 Jahren erhält im Monat 882,5 Euro Familienbeihilfe. Das Kindergeld setzt sich zusammen aus: 

  • vier Mal dem Kinderabsetzbetrag von 58,4 Euro, 
  • vier Mal dem Zuschlag von 26,5 Euro für Mehrkindfamilien und 
  • dem Kindergeld von 114,4 plus 121,9 plus 141,5 plus 165,1 Euro für jedes Kind im jeweiligen Alter. 
  • Für jene Kinder zwischen 6 und 15 Jahren kommt noch das Schulstartgeld hinzu.

Voraussetzung ist, dass die 19-jährige Person im oben genannnten Haushalt in Berufsausbildung (bzw. vor einer Berufsausbildung) steht und unter 10.000 Euro im Jahr verdient. Denn bei einem eigenen Einkommen über 10.000 Euro im Jahr (13. und 14. Gehalt nicht mitgerechnet) muss Kindergeld im Ausmaß des 10.000 Euro übersteigenden Betrages zurückbezahlt werden.

Wenn du noch mehr zu Familienbeihile und Kindergeld wissen möchtest, können wir dir die Seiten des Familienministeriums und der Arbeiterkammer empfehlen!

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