Bisher war es üblich, dass in Kreditverträgen, die variable Verzinsung festsetzten, eine Klausel enthalten war, die den zu verrechnenden Zinssatz festlegt. Diese Klausel sah meist vor, dass der Kreditnehmer einen variablen Referenzzinssatz plus einen fixen Aufschlag zu zahlen hat. Üblich war der 3- oder 6-Monats Euribor oder 3- oder 6-Monats Libor.

Diese Referenzzinssätze schwankten, je nach dem Zeitraum der Betrachtung, zwischen 2 % und 5 %.
Ein sicherer Abstand zu 0 war gewahrt, und niemand kam auf die Idee, dass der Referenzzinssatz jemals negativ werden könnte. Als es so weit war, gingen die Meinungen, was dann passieren sollte, weit auseinander, besonders zwischen Kreditnehmern und Kreditgebern.

Warum wurde geklagt?

Vor allem alte Kreditverträge enthielten keine explizite Regelung, wie der Kreditzinssatz berechnet werden sollte, wenn der Referenzzinssatz negativ wird. Banken gingen dazu über, diese Lücke in den Regeln zu stopfen, indem sie, in einigen Fällen, einfach so handelten, als wäre der Referenzzinssatz 0 und haben weiterhin den Aufschlag verrechnet. In Neuverträge wurden hastig Klausen eingefügt und an Kreditnehmer mit alten Kreditverträgen Briefe mit nachträglichen Anpassungen verschickt.

Auf Seite der Kreditnehmer und Verbraucherorganisationen wurde die Sache natürlich anders betrachtet. Wenn’s nach oben gehen kann, geht’s auch nach unten.

Je nach Rechtsansicht sollte der tatsächlich in Rechnung gestellte Kreditzinssatz zumindest bis 0 gehen, oder sogar negativ werden, wenn der Referenzzinssatz weit genug sinkt bzw. der Aufschlag sehr klein ist. Eine weitere Ansicht war, dass nur über die gesamte Kreditlaufzeit die Zinszahlungen des Konsumenten an die Bank positiv sein müssten.

3-Monats-Euribor
Bild: Entwicklung des 3-Monats-EURIBOR von 1999 bis heute.

Die Urteile

Mittlerweile wurden einige der wichtigsten Verfahren zu diesem Thema entschieden, und man kann sagen, es schaut gut aus für Kreditnehmer.

Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Klausel, nach der Kreditnehmer mindestens den Aufschlag zu zahlen hätten, rechtswidrig ist. Wenn in Verträgen keine Zinsobergrenze enthalten ist, darf die Bank nicht einseitig eine Zinsuntergrenze einführen. Auch in Kreditverträgen ab 2015, die einen entsprechen Passus oft schon enthalten, ist diese Regelung unzulässig, wenn keine entsprechende Zinsobergrenze entgegensteht.

Für Konsumente bedeutet das, dass ihre Kreditzinsen insgesamt auf 0 sinken können. Banken müssen den negativen Referenzzins so weit an ihre Kreditnehmer weitergeben, bis der in Rechnung gestellte Sollzins 0 erreicht.

Allerdings sind Banken nicht dazu verpflichtet, Kreditzinsen in den negativen Bereich sinken zu lassen. Sie müssen keine Zahlungen an Konsumenten leisten, die über die Kreditsumme hinausgehen. Schließlich kann angenommen werden, dass sich Bank und Kunde bei Vertragsabschluss darüber einig waren, ein Geschäft abzuschließen, bei dem der Kreditnehmer an den Kreditgeber zahlt, und nicht der Kreditnehmer Geld verdient.

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Welche Kreditverträge sind betroffen?

Jeder Kreditnehmer, in dessen Kreditvertrag eine entsprechende Zinsgleitklausel enthalten war, die von der Bank nur nach unten und nicht nach oben hin begrenzt wurde. Hat dir die Bank bei negativem Referenzzinssatz den gesamten Aufschlag verrechnet, betreffen die Gerichtsurteile auch dich.

Ist die Bank mit dem Sollzinssatz jedoch auch unter den Aufschlag bzw. bis zu 0 gegangen, hat das Urteil wahrscheinlich keine Auswirkungen auf dich.

Banken haben nun versprochen, bis Jahresende die ungerechtfertigt verrechneten Zinsen an die Kreditnehmer zurückzuzahlen. Schätzungen gehen davon aus, dass die Summe österreichweit etwa 360 Millionen Euro betragen wird. Für private Kreditnehmer, die beispielsweise ein Haus oder eine Eigentumswohnung finanziert haben, können die Urteile eine Rückzahlung eines höheren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Betrages bedeuten.

Unklar ist noch, welche Auswirkung diese Rechtssprechung auf Unternehmenskredite haben wird. Generell sind Kreditverträge individuell ausgestaltet, auf Firmenkredite trifft dies besonders zu. Ein weiterer Grund liegt darin, dass in den Gerichtsurteilen unter anderem mit dem Konsumentenschutzgesetz argumentiert wurde, das sich an Verbraucher richtet. Während Konsumenten nun Grund zur Freude haben, bleibt es für Unternehmer weiter spannend.

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