Das Kinderbetreuungsgeld wird in Österreich ab der Geburt während der Karenzzeit und nach dem Wochengeld ausbezahlt. Dabei stehen verschiedene Modelle zur Auswahl, für die sich Eltern entscheiden können. Wie das System des Kinderbetreuungsgelds funktioniert, und was das Kinderbetreuungsgeld vom Kindergeld unterscheidet, erfährst du in diesem Artikel!

Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?

Die Voraussetzungen sind ähnlich jenen für das Kindergeld. Es muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich liegen und ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen. Hinzu kommt die Regelung, dass die Durchführung aller Mutter-Kind-Pass Untersuchungen ebenfalls verpflichtend ist. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können sich Eltern neugeborener Kinder zwischen zwei Varianten des Kinderbetreuungsgelds entscheiden, für Geburten bis 28.Februar 2017 gibt es andere Regelungen.

Die Varianten

Das Kinderbetreuungsgeld-Konto

Bei dieser Variante wird gedanklich ein Konto eingerichtet, auf dem 12.366,20 Euro liegen, die über einen bestimmten Zeitraum verteilt abgeholt werden können. Teilen sich beide Eltern die Betreuung des Kindes, liegen auf dem Konto 15.449,28 Euro.

Bezieht nur ein Elternteil das Geld, kann zwischen einer Bezugsdauer von 365 bis 851 Tagen gewählt werden. Entsprechend variiert dann die Höhe der Auszahlung zwischen 33,88 Euro pro Tag und 14,53 Euro pro Tag. Auch ein kürzerer Bezug (unter einem Jahr) ist möglich, allerdings werden dann ebenfalls nur 33,88 Euro pro Tag ausbezahlt und der Rest verfällt.

Entscheiden sich beide Eltern, die Karenzzeit aufzuteilen, bleiben die Tagsätze gleich, nur die Mindestbezugsdauer steigt auf 456 Tage und die längste Variante dauert nun 1063 Tage. Dabei muss jeder Elternteil mindestens 20% der Zeit in Karenz gehen, diese Zeit kann nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden. Ansonsten ist die Zeit frei einteilbar, Eltern können sich in der Betreuung auch zwei Mal abwechseln und das Geld in drei Blöcken beziehen, wobei jeder mindestens 61 Tage dauern muss. Beim ersten Wechsel dürfen sich die Zeiten auch 31 Tage überlappen, wobei dann beide Eltern Kinderbetreuungsgeld beziehen und sich die Anspruchsdauer entsprechend verkürzt.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld

Die andere Möglichkeit ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Dieses steht nur Eltern zur Verfügung, die in den sechs Monaten vor der Geburt erwerbstätig waren und auch zum Zeitpunkt der Geburt in einem aufrechten Dienstverhältnis stehen.

Gedacht ist diese Variante für Eltern mit eher hohem Einkommen, die nur kurz aus dem Berufsleben aussteigen möchten. Die längstmögliche Bezugsdauer liegt bei 12 Monaten und 14 Monaten, falls beide Eltern in Karenz gehen.

Die Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes liegt bei 80 % des Wochengeldes, was etwa 80 % des Nettobezugs vor Beginn des Mutterschutzes entspricht. Die Leistung aus dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wird aber 66 Euro pro Tag, also etwa 2000 Euro monatlich, nicht übersteigen, hier ist eine Grenze eingezogen.

Boni für Eltern

Einen zusätzlichen Bonus gibt es, wenn die Betreuung mindestens im Verhältnis 40:60 aufgeteilt wird (Idealfall 50:50). Dann wird der sogenannte Partnerschaftsbonus ausbezahlt, der pro Elternteil 500 Euro beträgt, insgesamt bekommen Eltern also 1000 Euro zusätzlich.

Weiters gibt es den sogenannten Familienzeitbonus. Diesen können Väter in Anspruch nehmen, wenn sie nach der Geburt einen Monat lang alle Erwerbstätigkeiten einstellen und ausschließlich zu Hause sind. Normaler, bezahlter Urlaub von der Arbeit reicht nicht, es muss unbezahlter Urlaub sein, ein Papamonat im öffentlichen Dienst oder eine Ruhendmeldung selbstständigen Gewerbes.

Dann werden 22,60 Euro pro Tag ausbezahlt, also etwa 700 Euro in diesem Monat. Bezieht der Vater später Kinderbetreuungsgeld, vermindert sich der mögliche Auszahlungsbetrag um diese 700 Euro. Allerdings wird durch diesen ersten Monat nicht die mögliche Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes reduziert.

… und wenn ein zweites Baby kommt?

Kommt während der Bezugszeit des Kinderbetreuungsgeldes für ein Kind ein zweites auf die Welt, endet der Anspruch für das erste Kind. Das Kinderbetreuungsgeld muss dann neu für das jüngste Kind beantragt werden.

Kommen Zwillinge (oder Drillinge, Vierlinge…) auf die Welt, so gibt es einen Mehrlingszuschlag: pro weiterem Kind wird der Tagsatz um 50 Prozentpunkte erhöht. Für Zwillinge wird also der 1,5-fache Betrag ausgezahlt, für Drillinge der doppelte.

Den Mehrlingszuschlag gibt es aber nur beim Kinderbetreuungsgeldkonto, bei der einkommensabhängigen Variante erhöht sich der Bezug nicht.

Für weitere Informationen zum Kinderbetreuungsgeld können wir die die Seiten der Arbeiterkammer und des Familienministeriums empfehlen, sowie die Seiten auf help.gv.at.

 

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