In den letzten Blogbeiträgen haben wir über das Kindergeld und das Kinderbetreuungsgeld geschrieben. Bisher ausgelassen haben wir das Wochengeld. Dieses erhalten Mütter bereits vor der Geburt des Kindes und einige Wochen nach der Geburt. Hier erfährst du unter anderem, wer es bekommt, wovon die Bezugsdauer abhängt und wie hoch es ist.

Wer hat Anspruch auf Wochengeld?

Wenn vor der Geburt eine Pflichtversicherung in der Sozialversicherung besteht, wird ab Beginn des Beschäftigungsverbots Wochengeld ausbezahlt. Auch wenn Kinderbetreuungsgeld bezogen wird oder Frauen AMS-Leistungen erhalten, bekommen sie Wochengeld. Geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmerinnen und neue Selbstständige erhalten ebenfalls Wochengeld. Eine besondere Regelung gibt es für Selbstständige und Bäuerinnen: sie können zwischen Wochengeld und Betriebshilfe als Sachleistung wählen.

Betriebshilfe statt Wochengeld

Versicherte nach dem GSVG haben, wenn sie 6 Monate vor der Geburt versichert waren, ebenfalls Anspruch auf Wochengeld, können eine anstatt des Wochengelds bei bestimmten Vereinen Betriebshilfe beantragen. Diese muss mindestens 20 Wochenstunden oder an 4 Tagen pro Woche im Betrieb tätig sein. Die Kosten dafür übernimmt die Sozialversicherung, Wochengeld wird dann allerdings keines ausbezahlt.

Wieviel Wochengeld bekomme ich?

Bei unselbstständig Beschäftigten errechnet sich das Wochengeld aus dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Nettomonatsgehältern plus einem Zuschlag für Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Auch für freie Dienstnehmerinnen erhalten einkommensabhängiges Wochengeld.

Wird vor dem Beginn der Schutzfrist Kinderbetreuungsgeld bezogen, befindet Frau sich also noch in Karenz, dann ist das Wochengeld gleich hoch wie das Karenzgeld. Das gilt aber nur, wenn vor der Geburt des ersten Kindes Wochengeld bezogen wurde. Kein Wochengeld gibt’s, wenn nach Ende des Bezugs des Kinderbetreuungsgelds noch keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde.

Für geringfügig Beschäftigte, die selbstversichert sind, werden 9,30 Euro pro Tag ausbezahlt, und Selbstständige, die Anspruch auf Wochengeld haben, aber keine Betriebshilfe in Anspruch nehmen, bekommen 55,04 Euro pro Tag.

Bezieherinnen von Arbeitslosengeld erhalten grundsätzlich 180% des Arbeitslosengeldes.

Für Arbeitnehmerinnen, deren Schutzfrist während einer Bildungskarenz beginnt, gibt’s ebenfalls Wochengeld, und zwar in der Höhe des Monatsgehalts vor Beginn der Bildungskarenz (Durchschnitt von drei Monatsgehältern, wie bei unselbstständig Beschäftigten).

Wie lange bekomme ich Wochengeld?

Die Bezugsdauer beginnt grundsätzlich acht Wochen vor der Geburt, während des absoluten Beschäftigungsverbots. Auch am Tag der Geburt und für 8 Wochen nach der Geburt wird Wochengeld ausbezahlt.

Da sich Babys oft nicht an errechnete Geburtstermine halten, gibt es auch Regelungen für Geburten, die früher oder später stattfinden.

Kommt das Kind früher als errechnet zur Welt, wird die Bezugsdauer nach der Geburt entsprechend verlängert. Im Regelfall sind das 16 Wochen, die bleiben Müttern auch bei einer früheren Geburt erhalten. Länger als 16 Wochen wird das Wochengeld aber nicht ausbezahlt, auch nicht bei noch früherer Geburt.

Lässt sich das Baby mehr Zeit, bleiben die 8 Wochen Bezugsdauer nach der Geburt trotzdem aufrecht, die Tage zwischen errechnetem und tatsächlichem Geburtstermin werden quasi „geschenkt“.

Werden Zwillinge bzw. Mehrlinge geboren, oder erfolgt ein Kaiserschnitt, dann verlängert sich der Wochengeldbezug auf 12 Wochen nach der Geburt.

Sollte die Schutzfrist durch ein vom Arzt verordnetes individuelles Beschäftigungsverbot schon früher beginnen, wird auch in dieser Zeit Wochengeld ausbezahlt. Dies verkürzt nicht die Bezugsdauer nach der Geburt.

Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld

Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld werden nicht gleichzeitig ausbezahlt. Solange Wochengeld bezogen wird, ruht der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Dieser Zeitraum wird aber nicht hinten angehängt, die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes bleibt unverändert.

Für weitere Infos zum Wochengeld empfehlen wir dir die Seiten der Arbeiterkammer, des Familienministeriums und die Seiten auf help.gv.at. Auch die Seiten der Krankenkassen halten Infos für dich bereit!

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