Nach dem Ende eines langen Arbeitslebens ist das Eigenheim oder die Eigentumswohnung endlich abbezahlt! Während dieser Zeit wurden viele Pläne in die Zukunft verschoben. Jetzt, im Seniorenalter, ist genügend Zeit und Muße vorhanden, um sich das Traumauto oder die Weltreise zu gönnen. Allein – die Rente ist schmal bemessen und jeder Cent muss zweimal umgedreht werden.

Dabei ist in der eigenen Immobilie eine Menge Kapital gebunden. Mit einem Immobilien-Teilverkauf wird es möglich, dieses schnell und unkompliziert in liquide Mittel umzuwandeln. Das Bankkonto kann aufgefüllt und langersehnte Wünsche in die Tat umgesetzt werden. Ein besonderer Vorteil ist, dass Senioren durch ein Wohn- und Nutzungsrecht weiterhin in ihrem Zuhause wohnen bleiben. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen.

Genießen Sie die Freuden des Lebens durch einen Teilverkauf!

Was ist ein Immobilien-Teilverkauf?

Im Zuge eines Teilverkaufs verkaufen Wohneigentümer im Rentenalter einen Teil Ihres Eigenheims an einen Anbieter aus der Immobilienbranche. Dieses seit 2018 existierende Modell des Immobiliengeschäfts ermöglicht es, bis zu 50 Prozent des Wohneigentums zu veräußern, ohne dabei ausziehen zu müssen. Der Teilkäufer wird dabei zum stillen Miteigentümer.

Abgesichert werden die Ansprüche der Teilverkäufer durch das sogenannte Nießbrauchrecht. Dieses wird notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen. Das Nießbrauchrecht sichert dem Eigentümer ein Wohn- und Nutzungsrecht zu. Sind Teile der Immobilie vermietet, profitieren die Teilverkäufer weiterhin vollständig von den daraus resultierenden Einkünften.

Wie läuft ein Immobilien-Teilverkauf ab?

Die Vorgehensweise eines Teilverkaufs unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter im Detail. Eins steht aber allen Modellen voran: Der oder die Eigentümer erkennen einen finanziellen Bedarf und interessieren sich daher für das Teilverkaufsmodell. Daraufhin fordern sie erst einmal ein unverbindliches Angebot bei einem oder mehreren Anbietern an.

Wertermittlung wird veranlasst

Zunächst ermittelt ein zertifizierter und unabhängiger Gutachter im Auftrag des ausgewählten Teilkäufers den Wert der Immobilie. Die Kosten für das Gutachten gehen üblicherweise zulasten des Teilkäufers. Vom Ergebnis dieser Einschätzung hängt es ab, ob ein Teilverkauf realistisch ist. Es hat sich eingespielt, dass die Auszahlungssumme mindestens 100.000 Euro betragen muss und die Immobilie somit einen Marktwert von mindestens 200.000 Euro haben muss.

Ein Nutzungsentgelt wird vereinbart

Der Teilkäufer behält sich vor, für die Vergabe des Nießbrauchrechts ein monatliches Nutzungsentgelt zu erheben. Um dieses zu berechnen, wird sowohl der Wert des zu veräußernden Immobilienanteils als auch die Dauer der Nutzung herangezogen.

Vertragsabschluss und Auszahlung

Jetzt ist es für den Teilkäufer an der Zeit, ein verbindliches Angebot vorzulegen. Werden sich die Geschäftspartner einig, wird ein Notartermin festgelegt. Der Vertrag wird unterzeichnet, der Grundbucheintrag vollzogen und die Kaufsumme überwiesen.

Welche Voraussetzungen müssen beim Immobilien-Teilverkauf erfüllt sein?

Damit ein Immobilien-Teilverkauf möglich wird, sollten folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Das Angebot eines Teilverkaufs richtet sich speziell an Menschen im Rentenalter, die in ihrer Wohnimmobilie weiterhin leben und ihren Lebensstandard verbessern möchten. Daher sollten die Teilverkäufer älter als 55 Jahre sein.
  • Im besten Falle ist die Immobilie schuldenfrei. Zumindest sollte nur noch eine geringe Restschuld vorhanden sein.
  • Ein Teilverkauf wird im Regelfall erst ab einer Verkaufssumme von 100.000 Euro in Betracht gezogen. Daher sollte die gesamte Immobilie mindestens 200.000 Euro wert sein.

Welche Vorteile sind mit einem Immobilien-Teilverkauf verbunden?

Zusammenfassend eignet sich ein Immobilien-Teilverkauf für Senioren, die anderweitig Kredite nur zu schlechten Konditionen erhalten und deren Kapital und Rente nicht ausreichen, um den Ruhestand zu genießen. Daraus ergeben sich die folgenden Vorteile:

  • Liquiditätszufluss, ohne Schulden aufnehmen zu müssen.
  • Verbleib im vertrauten Wohnumfeld, ohne ausziehen zu müssen.
  • Der Eigentümer behält die Entscheidungshoheit.
  • Mit dem verbleibenden Immobilienanteil wird weiterhin von zukünftigen Wertsteigerungen profitiert.
  • Ein späterer Verkauf wird vom Teilkäufer abgewickelt. Dieser ist im Immobilienmarkt involviert und erzielt einen besseren Preis als Privatleute. Den Teilverkäufern oder deren Erben wird ein Erstankaufsrecht eingeräumt.
Kontakt aufnehmen?

Du hast Fragen oder brauchst Beratung?

Schau dir unsere Vergleiche an um das für dich passende Banking zu finden!

Kreditvergleich

Depotvergleich

Girokontovergleich