Wenn du ab und zu Zeitungsberichte zu Bitcoins und Kryptowährungen gelesen hast, bist du bestimmt auch schon über den Begriff des „Initial Coin Offering“ oder ICO gestolpert. Im Zuge des Bitcoin-Booms sind auch andere Kryptowährungen im Wert gestiegen (und später ebenso gefallen), ebenso hat die Anzahl der ICOs zugenommen. Was genau bei einem ICO passiert, und was ein ICO mit einem IPO zu tun hat, wollen wir hier erklären.

Was passiert bei einem Initial Coin Offering?

Initial Coin Offering ICOBei einem ICO werden erstmalig neue Coins (oder Tokens) von einem Startup, meist im Kryptowährungs-Umfeld tätig, zum Kauf angeboten. Diese Coins können gegen andere, etablierte Kryptowährungen, wie etwa Bitcoin, oder gegen „normales“ Geld gekauft werden. Teilnehmen an ICOs kann praktisch jeder, der sich diese neuen Coins kaufen möchte. Voraussetzung ist nur der Besitz der richtigen „Währung“, gegen die die Coins verkauft werden. Im Jahr 2017 wurden weltweit über 3 Milliarden Dollar in ICOs eingenommen.

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Worin besteht der Anreiz für ein ICO?

Für Unternehmen, besonders für junge Startups, sind ICOs eine durchaus attraktive Finanzierungsform. Anders als bei einem Initial Public Offering (IPO), bei dem ein, meist etabliertes, Unternehmen erstmals seine Aktien an der Börse feilbietet, muss bei einem ICO nämlich kein Unternehmensanteil verkauft werden.

Der Wert der neuen Coins kann sich an verschiedensten Dingen bemessen – seien es Versprechen, am künftigen Gewinn beteiligt zu werden, Nutzungsrechte neu zu entwickelnder Software, oder andere Zusagen. Meist wird vor dem ICO ein White Paper veröffentlicht, in dem von den zukünftigen Plänen erzählt wird.

Coin Offerings sind auch deshalb so interessant, weil sie ein anderes, meist risikobereiteres Publikum erreichen als andere Arten der Startupfinanzierung. So hat Filecoin 257 Millionen Dollar erhalten für Speicherplatz in einem neuen, globalen Cloudspeicher, den Filecoin versprochen hat in Zukunft zu bauen.

Zahlreiche Firmen in der „Kryptoökonomie“ haben Finanzierungen erhalten, die sie über herkömmliche Finanzierungsvarianten niemals bekommen hätten. Investoren müssen mit dem Totalverlust ihres Investments rechnen, können aber auch, zumindest temporär, gut aussteigen, wie bei Stratis, dessen Token für 7/10 Pennies ausgegeben wurde, und bis Herbst 2017 auf 2,95 Dollar gestiegen ist, was einer Wertsteigerung von 42.000 % entspricht. Inzwischen ist der Kurs auch auf etwa 11 Dollar gestiegen und wieder auf 2 Dollar gefallen.

Was sagen Regulierungsbehörden zu ICOs?

BitcoinFür die Behörden der Finanzmarktaufsicht sind Initial Coin Offerings Neuland, daher hat sich noch keine einheitliche Handhabung etabliert – was aber auch dem sehr unterschiedlichen Design der Coins geschuldet ist. Wirft man einen Blick auf die Statements einiger Behörden zu ICOs, erkennt man viele unterschiedliche und einige gemeinsame Haltungen.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht sieht sich, wie die meisten Aufsichtsbehörden, mit klaren rechtlichen Regelungen einerseits und sehr flexibler, diffiziler Ausgestaltung der Tokens andererseits konfrontiert. Daher kann sie nur untersuchen, ob Coins rechtliche Bestimmungen zu Kapitalmarktinstrumenten berühren oder etwa Geldwäschezwecken dienen könnten, ansonsten bleibt ihr nur, die Konsumenten zu den Risiken aufzuklären. Dazu gibt es eine Konsumenteninformation und eine Info dazu im FinTech-Navigator.

Auch die US-amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) setzt auf Aufklärung der Konsumenten und bietet Informationen für Konsumenten, Investoren und Emittenten sowie eine Übersicht bisheriger rechtlicher Schritte im Zusammenhang mit ICOs.

Die neuseeländische FMA sieht sich mit ähnlichen Problemen konfrontiert und schlüsselt auf, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Coin in eine bestimmte Klasse von Anlageprodukten fällt. Ist dies nicht erfüllt, greifen immer noch Konsumentenschutzgesetze. Jedenfalls behält sich die FMA vor, Tokens zu reklassifizieren. Um spätere Probleme zu vermeiden, lädt sie potentielle Emittenten ein, mit ihr in Kontakt zu treten.

Diesen Zugang wählt auch die liechtensteinische Aufsichtsbehörde. Sie lädt Unternehmen, die vorhaben, ein ICO durchzuführen, ein, das Whitepaper und einen Businessplan an sie zu senden und eventuelle Prospektpflichten abzuklären.

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