Die betriebliche Vorsorge ist die zweite Säule der Altersvorsorge zwischen der staatlichen (ersten) und der privaten (dritten) Vorsorge-Säule. Neben den Pensionskassen und der betrieblichen Kollektivversicherung gibt es auch sogenannte direkte Leistungszusagen und Versicherungsverträge, die man für sein Unternehmen bzw. seine Mitarbeiter abschließen kann. Die betriebliche Vorsorge soll vermehrt dazu beitragen, den Lebensstandard im Ruhestand aufrecht zu erhalten.

Die sogenannte Pensionszusage ist für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH eine flexible und gute Ergänzung zur staatlichen Altersvorsorge. Doch auch für Schlüsselmitarbeiter lässt sie sich anwenden und, obwohl natürliche Personen von dieser Vorsorge profitieren, ist es eine aufwandswirksame Betriebsausgabe für das Unternehmen.

Diese Art der betrieblichen Vorsorge kann, genauso wie z.B. die Gehaltsumwandlung, auch steuerliche Vorteile mit sich bringen - sowohl für das Unternehmen als auch für die versicherten Personen.

Klassische Versicherungslösungen wie Betriebsrechtsschutzversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung sind für Unternehmen wichtig. Mit ihnen können unternehmerische Risiken vermindert bzw. abgewälzt werden.

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