Du möchtest einen Kredit aufnehmen und möglichst wenig Zinsen zahlen? Dann sind Sicherheiten das A und O! Eine mögliche Kreditsicherheit ist die Bürgschaft. Von ihr hat schon Schiller geschrieben, und das Konzept ist dem Wesen nach noch immer dasselbe. Welche Arten der Bürgschaft es gibt und wann sie sinnvoll eingesetzt werden, wollen wir hier näher erklären.

Was ist eine Bürgschaft?

BürgschaftEin Bürge haftet für die Schulden eines anderen, wenn dieser seinen Kredit nicht zurückzahlen kann. Dabei ist der Bürge aber nicht Mitschuldner, er unterschreibt auch keinen Kreditvertrag, sondern nur den Bürgschaftsvertrag. Dieser wird zwischen Bürge und Gläubiger, beispielsweise der Bank, aufgesetzt. Dabei ist aber Bürgschaft nicht gleich Bürgschaft, es gibt verschiedene Arten.

Bürge und Zahler

Die sicherste Variante aus Sicht der Bank ist eine Solidarbürgschaft, in diesem Fall haftet der Bürge als Bürge und Zahler. Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, so kann sich die Bank aussuchen, ob sie sich an den Bürgen oder den Kreditnehmer oder beide wendet. Der Bürge hat ungeteilte Mitschuld für den gesamten Betrag. Weder Mahnung noch Klage sind notwendig, die Bank kann bei Zahlungsverzug direkt beim Bürgen Kreditraten fordern.

Ausfallbürgschaft

Die mildeste Form ist eine Ausfallbürgschaft. In dieser Variante kann die Bank erst nach Ausschöpfung aller anderen Mittel bis hin zur Exekution zum Bürgen kommen. Die Haftung wird erst schlagend, wenn der Gläubiger alle rechtlichen Möglichkeiten wie Mahnung, Klage und so weiter genutzt hat und der Schuldner weiterhin nicht vollständig zahlen konnte. Für den Bürgen ist das die am wenigsten riskante Version, für die Bank die schlechteste.

Die Pflicht zur vorherigen Zwangsvollstreckung entfällt nur dann, wenn sie aussichtslos ist. Der Ausfallsbürge haftet aber auch für die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten.

Gewöhnliche Bürgschaft

Diese spielt keine wesentliche Rolle. Sie liegt, grob gesagt, zwischen Solidar- und Ausfallsbürgschaft. Der Schuldner muss vom Gläubiger gemahnt werden, nach dem Verstreichen eines gewissen Zeitraumes kann sich der Gläubiger an den Bürgen wenden.

Ehepartner als Bürgen

Ehepartner als BürgeNehmen Ehepartner gemeinsam einen Immobilienkredit auf, kommt es oft vor, dass ein Partner für den anderen eine Solidarbürgschaft eingeht. Diese bleibt auch nach der Scheidung aufrecht und wird durch das Ende der Ehe nicht beeinflusst. Jedoch kann innerhalb eines Jahres bei Gericht ein Antrag gestellt werden, die Solidarbürgschaft auf eine Ausfallsbürgschaft zu reduzieren.

Einen geeigneten Bürgen finden

Eine Bürgschaft kann die Konditionen eines Kredits wesentlich verbessern. Jedoch nur dann, wenn der Bürge auch über entsprechende finanzielle Mittel verfügt und voraussichtlich auch über die Kreditlaufzeit hinweg ein entsprechendes Einkommen bezieht. Zu bürgen sollte weder eine Gefälligkeit noch ein Freundschaftsdienst sein – als Bürge sollte nur in Frage kommen, wer auch tatsächlich den Kredit zurückzahlen könnte, ohne sich im Lebensstandard allzu sehr einzuschränken.

Tipps für den Bürgen

Eine Bürgschaft lässt sich auf einen Höchstbetrag und auf einen bestimmten Zeitraum beschränken. Dieser Höchstbetrag kann auch unter der Kreditsumme liegen. So besteht Gewissheit, welchen Betrag man im Ernstfall tatsächlich zahlen muss. Auch eine beschränkte Bürgschaft dient der Bank als Sicherheit und hilft bei der Kreditaufnahme. Der Höchstbetrag sollte sorgfältig gewählt werden, denn eine bestehende Bürgschaft vermindert auch die eigene Kreditwürdigkeit. Planst du etwa, demnächst selbst ein Haus zu bauen, hilft es nicht unbedingt, wenn du zuvor eine Solidarbürgschaft für das Haus eines Freundes eingehst.

Regression des Bürgen beim Schuldner

Sollte der Schuldner zahlungsunfähig werden und die Bank wendet sich an einen Bürgen, kann sich der Bürge das Geld vom Kreditnehmer zurückholen, oder zumindest einfordern. Auch wenn der Schuldner gerade kein Geld hat, besteht die Schuld dem Bürgen gegenüber für einen längeren Zeitraum. So muss in Folge auch zukünftiges Einkommen an den Bürgen zurückgezahlt werden. Besteht keine Aussicht auf Erfolg, weder jetzt noch in Zukunft, so kann es auch sinnvoll sein, auf eine Klage zu verzichten, um Gerichts- und Anwaltskosten zu sparen.

Aber es muss nicht immer eine Bürgschaft sein, im Artikel Kreditsicherheiten im Überblick findest du weitere Möglichkeiten um deine Bonität zu verbessern.

Kontakt aufnehmen?

Du hast Fragen oder brauchst Beratung?

Schau dir unsere Vergleiche an um das für dich passende Banking zu finden!

Kreditvergleich

Depotvergleich

Girokontovergleich