Die richtigen Sicherheiten sind für deinen Kredit das A und O! Sie entscheiden über die Konditionen, die dir die Bank gewährt, und darüber, ob dein Kreditantrag angenommen oder abgelehnt wird. Daher zahlt es sich aus, schon vor dem Antrag über mögliche Kreditsicherheiten nachzudenken. Hier wollen wir dir einen Überblick über gängige Sicherheiten bieten.

Persönliche Sicherheiten

In diese Kategorie fallen besonders die Bürgschaft, Mitschuldner und der Wechsel.

Bürgschaft

Über Bürgschaften haben wir schon in einem vorangegangenen Blogartikel berichtet. Eine Bürgschaft bedeutet, dass eine Person, die nicht Kreditnehmer ist, für die Rückzahlung haftet, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Dabei lassen sich grob zwei Arten der Bürgschaft unterscheiden, die Solidarbürgschaft („Bürge und Zahler“) und die Ausfallsbürgschaft.

Ist jemand Bürge und Zahler, so kann er unmittelbar bei Zahlungsverzug des Schuldners von der Bank belangt werden und ist zur Zahlung verpflichtet. Bei einer Ausfallsbürgschaft müssen vorher von der Bank alle Schritte bis hin zur Exekution gesetzt werden, bevor der Bürge in die Pflicht genommen wird.

Eine Bürgschaft lässt sich auch der Höhe nach und zeitlich begrenzen. So ist der Bürge sicher, im Fall des Falles nur eine bestimmte Summe zahlen zu müssen. Ansonsten verrechnet die Bank gerne noch Zinsen, Mahnspesen, Gerichtskosten usw. Eine Bürgschaft sollte gut überlegt sein, sie ist mehr als nur ein Gefallen oder ein Freundschaftsdienst.

Mitschuldner

Mitschuldner als KreditsicherheitViel unmittelbarer beteiligt ist ein Mitschuldner. Dieser ist gleichberechtigt mit einer oder mehreren anderen Personen Kreditnehmer. Mitschuldner haften für die gesamte offene Schuld, inklusive Spesen und Zinsen. Sollte einer ausfallen, ist sofort der andere zu allen Zahlungen verpflichtet.

Ist ein Ehepaar gemeinsam Kreditnehmer, bleiben beide auch im Falle einer Scheidung Kreditnehmer. Dies gilt auch für Bürgschaften: Nur auf Antrag kann eine Solidarbürgschaft in eine Ausfallsbürgschaft umgewandelt werden.

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Der Wechsel

Anders gelagert ist der Fall eines Wechsels. Mit einem Wechsel verpflichtet sich eine Person, einen bestimmten Betrag zu einem gewissen Zeitpunkt an eine festgelegte Person oder Institution (die Bank, in diesem Fall) zu zahlen. Die Person, die zur Zahlung verpflichtet ist, ist der Kreditnehmer oder weitere Wechselbürgen.

Betrag und Fälligkeit bleiben meist unausgefüllt, Schuldner und Bürgen unterschreiben oft einen Blankowechsel. Was die Bank nachher auf dem Wechsel eintragen darf, ist in der Wechselwidmungserklärung im Kreditvertrag geregelt.

Warum der Wechsel eine gern gesehene Kreditsicherheit ist, hat einen bestimmten juristischen Grund: Die Wechselzahlungsklage. So kommt die Bank viel, viel schneller zu einem Exekutionstitel und darf auf das Vermögen des Kreditnehmers zugreifen. Ohne Wechselzahlungsklage müsste die Bank zuerst ein wesentlich längeres Gerichtsverfahren abwarten, bevor sie einen Exekutionstitel bekommt.

Sachsicherheiten

Gehaltsverpfändung

Eine der wichtigsten Kreditsicherheiten ist die Gehaltsverpfändung. Hier überträgt der Schuldner das Pfandrecht für sein Einkommen an die Bank, welches diese im Falle des Zahlungsverzugs ausüben kann. Dabei unterscheidet man die offene und die stille Verpfändung.

Bei der offenen erfährt der Arbeitgeber schon bei der Übertragung des Pfandrechts (nicht erst bei der Ausübung) von der Gehaltsverpfändung, womit sich die Bank einen Pfandrang sichert und gegenüber anderen Gläubigern bevorzugt behandelt wird. Bei der stillen Verpfändung, die für den Schuldner wesentlich angenehmere Variante, erfährt der Arbeitgeber nichts davon.

Erst wenn tatsächlich das Gehalt gepfändet wird, meldet sich die Bank bei der Personalabteilung. Vor allem bei kleineren Ratenkrediten und guten Einkommensverhältnissen kann eine Gehaltsverpfändung als Kreditsicherheit ausreichen. Möchtest du hingegen einen Kredit für eine Immobilie aufnehmen, sollten weitere Kreditsicherheiten hinzukommen.

Die Hypothek

Die Hypothek ist der ständige Begleiter für Wohnkredite. Bei einer Hypothek wird der Bank ein Pfandrecht ins C-Blatt des Grundbuchs eingetragen. Das bedeutet, dass im Falle des Zahlungsausfalls die Bank auf den Versteigerungserlös der Immobilie zugreifen kann, um den Kredit und alle Spesen zu tilgen.

Diese Hypothek ist fast immer eine Höchstbetragshypothek, die Bank trägt also eine Höchstsumme ins Grundbuch ein, auf die sie maximal zugreifen darf. Diese liegt meist über der Kreditsumme, um auch Zinsen und Spesen zu begleichen. Bei der Eintragung des Pfandrechts kommt es auch auf den Rang an: Wer als erster angeführt ist, wird als erster bedient.

Daher bestehen viele Kreditgeber darauf, den ersten Rang zu erhalten. Ist dies nicht möglich, sinken deine Chancen auf einen Kredit rapide.

Nach der Rückzahlung des Wohnkredits kannst du das Pfandrecht der Bank wieder löschen lassen. Dafür stellt dir die Bank eine Löschungsquittung aus. Mit dieser kann das Bezirksgericht gegen eine Gebühr die Bank wieder aus dem Grundbuch nehmen.

In manchen Fällen besteht die Bank nicht auf die Eintragung ins Grundbuch, sondern ist auch mit der Hinterlegung einer einverleibungsfähigen Pfandurkunde zufrieden. Damit kann das Pfandrecht zu einem späteren Zeitpunkt, sofern nötig, einverleibt werden.

Diese Lösung spart erhebliche Kosten, da die Eintragung des Pfandrechts ins Grundbuch 1,2 % des Betrages kostet. Wird ein Pfandrecht über 200.000 Euro

eingetragen, kostet dies 2.400 Euro. Wird bloß die Urkunde hinterlegt, fallen diese Kosten nicht an.

Verpfändung von Sparbüchern und Wertpapierdepots

Verpfändung von SparbüchernVerpfändet werden können aber nicht nur Einkommen und Immobilien, sondern alle Arten von Grundstücken und Gebäuden sowie auch Waren, Maschinen, Rechte und Lizenzen und anderes Vermögen. Firmen können für Kredite Lizenzen und Patente in ihrem Besitz als Kreditsicherheit für den Kredit verpfänden, so wie dies auch mit Produktionsanlagen und Grundbesitz möglich ist.

Besonders gern gesehen werden Sparbücher als Kreditsicherheit. Hierbei wird das Sparbuch bei der Bank hinterlegt und diese kann bei Zahlungsausfall darauf zurückgreifen. Da die Verwertung des Sparbuchs besonders einfach ist, ist es bei Banken als Sicherheit sehr beliebt. Weiters können 100 % des Sparguthabens als Sicherheit angerechnet werden, da der Wert des Sparbuchs nicht schwankt. Möchtest du auf das verpfändete Guthaben zugreifen, muss die Bank natürlich zustimmen.

Nicht nur Sparbücher, sondern auch Wertpapiere können als Sicherheit dienen. Werden diese an die Bank verpfändet, muss die Bank das Risiko von Kursschwankungen berücksichtigen und kann daher nicht den gesamten momentanen Wert des Depots als Sicherheit anerkennen. Von einer deutschen Bundesanleihe ist der Abschlag natürlich geringer als von einem Emerging Markets Fonds. Theoretisch kannst du auch nur Teile deines Portfolios verpfänden, üblich ist es, das gesamte Depot als Sicherheit einzusetzen. Wie auch beim Sparbuch, bedarf jeder Handel mit verpfändeten Wertpapieren der Zustimmung der Bank.

Versicherungen als Kreditsicherheit

Eine weitere beliebte Kreditsicherheit sind Versicherungen. Diese können – wie auch die weiter oben genannten – alleine oder in Kombination eingesetzt werden und verbessern deine Konditionen bei der Bank.

Die Varianten

Werden Versicherungen als Kreditsicherheit verwendet, gibt es mehrere Varianten davon. Eine ist die Vinkulierung. Das bedeutet, dass die Bank Auszahlungen verhindern kann bzw. Auszahlungen aus einer vinkulierten Versicherung der Zustimmung des Vinkulargläubigers (der Bank) bedürfen. Außerdem wird die Bank informiert, wenn Prämien ausständig sind.

Eine stärkere Form ist die Verpfändung der Versicherung. Hier wird die Bank als Leistungsempfänger eingetragen und kann sich aus dem Versicherungsbetrag bedienen. Die Originalpolizze der Versicherung bleibt bei der Bank. Der Kreditnehmer behält Rechte und Pflichten aus der Versicherung und kann diese auch ausüben, solange die Funktion der Versicherung als Kreditsicherheit nicht gefährdet wird. Damit geht aber auch die steuerliche Absetzbarkeit einer Lebensversicherung verloren.

Am häufigsten wird die Abtretung oder Zession als Kreditsicherheit eingesetzt. Damit werden alle Rechte und Pflichten am Vertrag an die Bank übergeben, die hat also das Recht, den Vertrag zu kündigen, Bezugsrechte zu ändern oder ihn prämienfrei zu stellen. Dies wird auch dem Finanzamt gemeldet, damit geht die Absetzbarkeit im Rahmen der Topf-Sonderausgaben verloren.

Welche Versicherungen eignen sich?

Prinzipiell kann eine ganze Reihe an Versicherungen als Kreditsicherheit verwendet werden. Auch Feuerversicherungen und Autoversicherungen können als Sicherheit dienen. Die Folge ist jeweils, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit Versicherungszahlungen an die Bank fließen. Brennt beispielsweise ein kreditfinanziertes Haus ab, so werden aus der Feuerversicherung automatisch die Schulden bezahlt.

Die Lebensversicherung als Kreditsicherheit

Häufiger ist die Verwendung von Lebensversicherungen. Besonders schon länger laufende Verträge eignen sich gut als Kreditsicherheit, da die Bank die Gewissheit hat, auf ein bereits angespartes Vermögen zurückgreifen zu können.

Manchmal versuchen Banken auch, Lebensversicherungen gemeinsam mit dem Kredit zu verkaufen. Für die Bank ist dieses Modell sicherlich ertragreich, für den Kunden muss es das nicht immer sein. Wie sinnvoll diese Kombination ist, sollte im Einzelfall beurteilt werden. Bringt die Lebensversicherung 2 % Rendite und liegen die Kreditzinsen bei 5 %, so ist eine schnellere Rückzahlung des Kredits oft finanziell vorteilhafter.

Ablebens- und Kreditrestschuldversicherung

Prinzipiell ist es sehr sinnvoll, eine Versicherung abzuschließen, die im Todesfall den Kredit deckt. Ein Element einer Lebensversicherung ist der Schutz im Ablebensfall. Dieser kann auch separat als Ablebensversicherung abgeschlossen werden. Da die Versicherung nur im Todesfall leistet, sind die Prämien auch wesentlich niedriger.

Wird eine Ablebensversicherung über 100.000 Euro abgeschlossen und an die Bank abgetreten, kann die Bank im Todesfall des Kreditnehmers aus der Versicherungsleistung die restlichen Kreditschulden tilgen. Sind nur mehr 40.000 Euro offen, so fallen die übrigen 60.000 Euro an die Begünstigten bzw. gesetzlichen Erben.

Eine Ablebensversicherung läuft unabhängig vom Kreditvertrag weiter, auch wenn dieser vorzeitig getilgt wird. Die Versicherungssumme bleibt ebenfalls über die Laufzeit gleich.

Anders ist dies bei der Kreditrestschuldversicherung. Diese deckt jeweils nur den aushaftenden Kreditbetrag. Das bedeutet, dass die versicherte Kreditsumme mit jeder Kreditrate niedriger wird, somit sinken auch die Prämien. Im Todesfall sind die Angehörigen des Kreditnehmers schuldenfrei, erhalten aber - anders als bei der Ablebensversicherung - keine darüber hinausgehenden Zahlungen.

Zusammenfassung

  • Je mehr Sicherheiten, desto günstiger der Kredit! Die Gehaltsverpfändung ist meist Standard. Kannst du noch bestehende Sparbücher oder Versicherungen als Kreditsicherheit einbringen, sinken deine Zinsen.
  • Besicherst du deinen Kredit mit Bürgen oder Mitschuldnern, wähle sie vorsichtig! Verlange von niemandem, für dich zu bürgen, der sich dies nicht finanziell leisten kann oder dies nicht wirklich gerne tut. Eine Bürgschaft oder Mitschuldnerschaft bindet euch lange aneinander und kann auch tatsächlich finanzielle Verpflichtungen nach sich ziehen.
  • Vergleiche mehrere Kreditangebote, und verhandle auch über Sicherheiten! Du kannst viel Geld sparen, wenn eine Bank beispielsweise nur eine einverleibungsfähige Pfandurkunde behält, ohne das Pfandrecht tatsächlich einzutragen. Auch wenn ein Pfandrecht über einen geringeren Betrag eingetragen wird, sparst du Geld.
  • Verlangt eine Bank Versicherungen als Kreditsicherheit, überlege dir gut, welche Versicherungen du abtrittst/verpfändest. Schlagt dir dein Bankberater den Neuabschluss von Lebensversicherungen oder andern Ansparprodukten vor, solltest du lieber zweimal hinsehen. Vielleicht gibt es eine andere Bank, die bei gleichen Konditionen mit einer wesentlich günstigeren Kreditrestschuld- oder Ablebensversicherung zufrieden ist.
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