Zession bedeutet, dass du eine Forderung an jemand anderen abtrittst. Diese entsteht, wenn du einem Kunden eine Leistung erbracht hast und dieser noch nicht bezahlt hat. Die offene Forderung würde der Kunde durch eine Zahlung an dich begleichen. Bei der Zession der Forderung trittst du diese an jemand anderen, deine Bank zum Beispiel, ab. Nun erhält die Bank das Geld aus dieser Forderung. Damit der Schuldner auch an den neuen Gläubiger zahlt, muss dieser von der Zession verständigt werden. Ansonsten kann er auch schuldbefreiend an den Altgläubiger zahlen.

Die Arten der Zession

Sicherungszession

Bei der Sicherungszession wird die Forderung zwar an die Bank (Zessionar) abgetreten, aber gleichzeitig wird in einem Vertrag vereinbart, dass die Bank die Forderung nur dann verwertet oder einzieht, wenn der alte Gläubiger (Zedent) in Zahlungsverzug geraten ist. Diese Form ist vor allem als Kreditsicherheit gebräuchlich. Wichtig ist, dass ein sogenannter Publizitätsakt gesetzt wird, die Zession muss in den Büchern des Zedenten vermerkt werden. Auch der Schuldner (Zessus) kann verständigt werden.

Wann die Bank die Forderung verwerten kann, wird im Vertrag zwischen Zedent und Bank geregelt. Gibt es dazu keine Vereinbarung, kommen gesetzliche Bestimmungen aus dem ABGB zur Anwendung.

Da die Sicherungszession als Sicherheit für einen Kredit des Zedenten beim Zessionar dient, stellt sich auch die Frage, was geschieht, wenn die Schuld getilgt ist. Hier ist die Bank verpflichtet, die Forderung wieder zurück zu übertragen. Es kann auch vereinbart werden, dass dies automatisch geschieht.

Sollte der Fall eintreten, dass die Bank die Forderung einzieht, muss sie spätestens dann den Zessus verständigen, dass er nur mehr an sie schuldbefreiend zahlen kann. Tut sie dies nicht und der Zedent geht in Konkurs, fällt das Geld aus der Forderungsbegleichung in die Konkursmasse.

Ist der Zessus verständigt und zahlt an den Zessionar, kann er die ausstehende Schuld des Zedenten aus dieser Zahlung begleichen und muss den über die Schuld hinausgehenden Teil der Zahlung an den Zedenten weitergeben.

Durch die Zession darf der Zessus nicht schlechter gestellt werden als vor der Zession. Das bedeutet, dass die Bank nach der Zession vor neuen Herausforderungen stehen kann. Denn wenn es zu Problemen in der Vertragserfüllung kommt oder der Zedent nicht liefert oder es zu Gewährleistungsansprüchen kommt, kann sich der Zessus an den Zessionar, die Bank, wenden und dort seine Ansprüche geltend machen.

Globalzession

Die Möglichkeit der Abtretung von Forderungen besteht nicht nur für eine einzelne Forderung, sondern auch für mehrere – oder, wie bei der Globalzession – für alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen. Dies kann natürlich auch als Sicherungsglobalzession ausgestaltet sein. In diesem Fall kann die Bank bei Zahlungsausfall auf sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen zurückgreifen und diese verwerten, bis die Schuld getilgt ist. Die Forderungen müssen bestimmbar sein, und ein Publizitätsakt muss auch bei der Globalzession gesetzt werden.

Zession zahlungshalber

Wie der Name schon sagt, geht es hier darum, eine offene Forderung bspw. eines Unternehmens bei der Bank durch eine Forderung des Unternehmens an einen Kunden zu bedienen. Bring das Unternehmen eine offene Forderung bei der Bank zahlungshalber ein, hat die Bank die Pflicht, zuerst Geld vom Zessus einzutreiben und darf sich erst dann an den Zedenten wenden. Sofern der Zessionar eine kreditgewährende Bank ist, ähnelt die Zession zahlungshalber einer Sicherungszession, und die Anforderungen an die Publizität treffen auch hier zu.

Mantelzession

Bei der Mantelzession werden Forderungen in bestimmter oder variabler Höhe übertragen, die erst in der Zukunft anfallen. Daher ist dies keine Zession im eigentlichen Sinn, sondern nur eine Verpflichtung, zukünftige Forderungen abzutreten. Erst mit Übergabe einer Aufstellung der Forderungen, die von der Mantelzession betroffen sein sollen (Bestimmtheit), wird die Abtretung wirksam. Soll mit der Mantelzession ein Kredit besichert werden, zählt sie zur Sicherungszession.

Stille Zession

Bei einer stillen Zession wird der Schuldner (Zessus) nicht verständigt. Ein Grund dafür kann sein, dass der Zedent nicht möchte, dass der Zessus an seiner Bonität zweifelt. Dies ist in der Praxis auch üblich, wird aber problematisch, sobald der Zedent in Zahlungsschwierigkeiten kommt. Denn der Zessus kann so lange schuldbefreiend an den Zedenten zahlen, bis er von der Abtretung erfährt. Daher lassen sich Banken gerne Blankoabtretungsanzeigen unterschreiben, mit denen sie selbst eine stille in eine offene Zession umwandeln können. Denn wenn der Zedent in Konkurs gehen sollte, und der Zessus leistet – mangels Verständigung – an den Zedenten, so hat der Zessus für ihn schuldbefreiend gezahlt, für den Zessionar ist seine Forderung nun aber in der Konkursmasse des Zedenten.

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