Als Bausparer hast du die Möglichkeit ein günstiges Bauspardarlehen zu beantragen. Der Vorteil des Bauspardarlehens ist, dass du automatisch den Schutz einer Zinsobergrenze bei 6 % hast, welcher dich bei steigenden Zinsen schützt. Man spricht hier auch von einem Zinscap. Die Laufzeit von Bauspardarlehen beträgt maximal 20 Jahre. Die maximale Summe beträgt EUR 220.000,- pro Person. Nimmt ein Ehepaar gemeinsam ein Bauspardarlehen auf können bis zu EUR 440.000,- finanziert werden.

Was viele Kunden jedoch nicht wissen ist, dass ein Bauspardarlehen nicht auf die Verwendung als Finanzierung zur Wohnraumschaffung beschränkt ist. Wir geben dir hier einen Überblick, wofür du ein Bauspardarlehen ebenfalls verwenden kannst. Die tatsächlichen Ausgaben sind beim Bauspardarlehen in der Regel nachzuweisen.

Tipp: Im aktuellen Niedrigzinsumfeld kann die Umschuldung deines Bauspardarlehens sinnvoll sein. Informiere dich in unserem Artikel Bauspardarlehen umschulden zum Thema.

Ausgaben fürs Bauen und Wohnen

  • Bau eines Hauses / Reihenhauses.
  • Kauf eines Baugrundstückes / bestehendes oder sich im Bau befindliches Hauses, Reihenhauses oder Eigentumswohnung.
  • Renovierungs-, Sanierungs und Modernisierungsarbeiten an Haus, Eigentums-, Genossenschafts, Gemeinde- und Mietwohnung.
  • Energiesparende Maßnahmen wie der Einbau einer Zentralheizungsanlage, Solaranlagen, Fernwärmeanschluss, Wäremedämmung etc.
  • Arbeiten rund ums Haus wie Einfriedungen, Gartenhäuser, Gartenanlagen, Garage, Schwimmingpools etc.
  • Erweiterungen des Eigenheimes wie Zubauten, Aufstockungen, Dachbodenausbauten etc.
  • Erhöhung der Sicherheit durch Einbau von Alarmanlagen oder Rollläden.
  • Ablösezahlungen an Mitbesitzer oder an Ehepartner nach Scheidungen.

Bildungsausgaben

  • Ausgaben für Aus- und Weiterbildung des Darlehensnehmer oder eines nahen Angehörigen.
  • Kursgebühren und Ausgaben für Bildungseinrichtungen wie VHS, BFI oder WIFI, Universitäten (öffentliche und private), Fachhochschulen, Akademien, Kollegs, sonstige Maturaschulen.
  • Postgraduale Ausbildungen wie Masterprogramme an Universitäten.
  • Auslandssemester für Universität und Fachhochschule.
  • Mit der Ausbildung im Zusammenhang stehende Kosten für Lernmaterialien, Unterkünfte etc.
  • Kosten für die normale Lebensführung werden nicht anerkannt.

Pflegeausgaben

  • Kosten für Pflegeheime, Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegeplätze.
  • Ausgaben für Pflegepersonal.
  • Verdienstentgang naher Angehöriger, die durch die Betreuung des Pflegebedürftigen entstehen.
  • Medizinische Therapien und Kuraufenthalte.
  • Sonstige medizinische Behelfe wie Rollstuhl oder Prothesen.

Wie du siehst, ist das Bauspardarlehen eine gute Möglichkeit für verschiedene Verwendungszwecke.

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