Wie in Österreich üblich hat auch die Wohnbauförderung im Burgenland ihre ganz eigenen Besonderheiten. Worin sich die Förderung bundesweit jedoch gleicht ist der Zweck. Denn das übergeordnete Ziel ist es, die Schaffung und den Erhalt von qualitativ hochwertigem Wohnraum in den Städten und Gemeinden des Burgendlandes zu begünstigen. Welche Besonderheiten erwarten dich im Bezug auf die Wohnbauförderung im Burgenland aber genau?

Was umfasst die Wohnbauförderung im Burgenland grundsätzlich?

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in denen es durchaus üblich ist, auch bereits den Kauf einer Wohnimmobilie zu fördern, gelten im Burgenland andere Regeln. Hier ist es so, dass die Wohnbauförderung für den Neubau, Zubau, Aufbau oder Ausbau einer Wohnimmobilie gewährt wird. Dementsprechend sind davon nicht nur komplette Neubauten betroffen, sondern auch die Schaffung von neuem Wohnraum durch die Aufstockung eines Gebäudes oder den Ausbau eines bis dato als Stauraum genutzten Dachgeschosses. Ergänzend kommt bei der Wohnbauförderung im Burgenland hinzu, dass Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit kostenabhängig ebenfalls mit einem Zuschlag unterstützt werden. Dieser ist aber mit max. 15.000 Euro begrenzt.

Auf welcher Grundlage wird die Wohnbauförderung im Burgenland berechnet?

Die gute Nachricht für dich ist zunächst, dass die Wohnbauförderung im Burgenland bis zu 70 Prozent der Gesamtbaukosten ausmachen kann. Basis des Förderungsprogramms ist ein Neubaudarlehen, das sich an deinem Einkommen orientiert. Hinzu kommt für jedes im Haushalt lebende Kind, das unter 16 Jahren alt ist und die österreichische Staatsbürgerschaft hat, ein Kindersteigerungsbetrag in Höhe von 12.000 Euro. Kinder aus dem EU-Ausland gelten als gleichgestellt.

Sozialzuschlag für geringere Einkommen

Zu diesem Grundbetrag addiert sich ein ebenfalls einkommensabhängiger Sozialzuschlag, der die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt. Dabei gilt die Grundregel: je geringer das jährliche Einkommen, desto höher fällt der Sozialzuschlag aus. Allerdings sieht die Wohnbauförderung im Burgenland oberhalb eines Pro-Kopf-Einkommens von 1.000 Euro pro Monat keinen Sozialzuschlag mehr vor.

Ökozuschlag und Förderung erneuerbarer Energien

Da die Wohnbauförderung im Burgenland auch der Optimierung der Ressourceneffizienz und der Reduktion der Schadstoffemissionen dient, lockt das Amt der Burgenländischen Landesregierung mit einem zusätzlichen nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Damit werden Anlagen für die Energieerzeugung zur Bereitstellung von Wärme für Räume und für Warmwasser gefördert, solange für erneuerbare Ressourcen genutzt werden Energie eingespart wird. Gefördert werden Kachelöfen ebenso wie Biomasseheizungen, Solaranlagen und Anlagen zur Wohnraumbelüftung. Auch Fernwärmeanschlüsse werden bezuschusst. Die nicht rückzahlbare Förderung beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten.

Welche Voraussetzungen gelten für die Wohnbauförderung im Burgenland?

Die Liste der Voraussetzungen, um die Wohnbauförderung im Burgenland zu erhalten, ist erfreulich kurz. Grundsätzlich musst du österreichischer Staatsbürger beziehungsweise EU-Bürger sein und deinen Hauptwohnsitz mindestens zwei Jahre in Österreich gehabt haben. Hinzu kommt die Zahlung von Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen im selben Zeitraum. Ferner gilt beispielsweise für einen 3-Personen-Haushalt eine Einkommensobergrenze von 66.500 Euro pro Jahr. Weitere Berechnungsbeispiele sowie zusätzliche Informationen und Antragsformulare findest du auf der Internetseite des Amtes der Burgenländischen Landesregierung.

Stand: 19.9.2019

Wohnbauförderung in anderen Bundesländern:


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