Eine eigene Wohnimmobilie gehört für viele Menschen zu einem erfüllten Leben dazu, garantiert sie doch selbst in turbulenten Zeiten ein gewisses Maß und Stabilität und Unabhängigkeit. Da der Bau oder Erwerb einer Immobilie aber gerade für junge Österreicher mit einigen finanziellen Hürden versehen ist, verfolgt das Bundesland Kärnten eine attraktive Wohnbauförderung. Was aber genau umfasst die Wohnbauförderung in Kärnten?

Was umfasst die Wohnbauförderung in Kärnten grundsätzlich?

Ziel der Wohnbauförderung in Kärnten ist die Steigerung der Wohnqualität und Attraktivität von Stadtkernen und Ortschaften in Kärnten. Das Förderungskonzept des Bundeslandes erstreckt sich sowohl auf die Förderung bei der Errichtung von mehrgeschossigen Wohnbauten durch Gemeinden, Institutionen und Wohnbauvereinigungen als auch auf den Bau und Erwerb von Eigenheimen in Einzellage beziehungsweise im Gruppenwohnbau. Die Wohnbauförderung in Kärnten bezieht sich im letzteren Fall auf die Gewährung von Förderungskrediten, die zu deutlich günstigeren Zinskonditionen realisiert werden können. Hinzu kommen Annuitätenzuschüsse, die auf Rückzahlungsraten von Hypothekenkrediten gewährt werden. Das betrifft beispielsweise klassische Kredite der Bausparkassen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wenn du die Förderung in Anspruch nehmen möchtest, musst du einige Bedingungen erfüllen. Gefördert werden begünstigte Personen, die dringenden Bedarf an Wohnraum haben, (Mit-)eigentümer der neuen Liegenschaft sind und dieses als Hauptwohnsitz nutzen. Neben Volljährigkeit und österreichischer Staatsbürgerschaft (oder Gleichstellung) ist eine wesentliche Bedingung das Einkommen. Für eine Person darf es 38.000 Euro nicht übersteigen, dieser Betrag wird gestaffelt bis zu 67.000 für vier Personen und +6.000 für jede weitere Person.

Was wird gefördert?

Um zu gewährleisten, dass die Zuschüsse nur dem eigentlichen Zweck dienen, sind an die Wohnbauförderung in Kärnten weitere Bedingungen geknüpft, die den Wohnraum und dessen Zweck selbst betreffen. Hauptkriterium ist die dauerhafte Nutzung als Wohnobjekt zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses. Eine Ferienwohnung kannst du dir durch die Wohnbauförderung in Kärnten also nicht vergünstigt zulegen. Weiterhin kommt hinzu, dass der Wohnraum zur Haushaltsgröße passen muss. Während der angemessene Wohnraum für einen 2-Personen-Haushalt bei 65 qm liegt, steigt der förderbare Wohnraum bei einem 5-Personen-Haushalt bereits auf 105 qm.

Förderung erneuerbarer Energien

Im Rahmen des Energiemasterplans 2025 fördert die Landesregierung auch den Einsatz nachhaltiger Heizsysteme und Feuerungsanlagen. Darunter etwa Fernwärmeanschlüsse, die auf Basis erneuerbarer Energien betrieben werden sowie thermische Solaranlagen. Hinzu kommt die Bezuschussung von Scheitholz-, Pellet- und Hackschnitzelfeuerungsanlagen.

Bis zu welchem Zuschüsse gibt es bei der Wohnbauförderung in Kärnten?

Zusätzlich zu der Grundförderung kannst du die Wohnbauförderung mit Boni noch ordentlich steigern. So wird etwa barrierefreies, verdichtetes und umweltfreundliches Bauen noch extra gefördert. Beispielsweise bekommst du für einen Ökoindex kleiner 40 8.000 Euro dazu, eine thermische Solaranlage wird mit bis zu 6.000 Euro gefördert, eine Photovoltaikanlage mit 1.000-4.000 Euro. Barrierefreie Bauten erhalten 10.000 Euro zusätzlich, Bauten in strukturschwachen Gemeinden 7.000. Sind beide Antragsteller unter 35 Jahre alt und verheiratet sind oder in einer Lebensgemeinschaft wohnen und Kinder haben, gibt es einen Jungfamilienbonus von 12.000 Euro.

Stand: 28.9.2019

Wohnbauförderung in anderen Bundesländern:

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