Die Österreicher sind den Schwaben in puncto Häuselbauerkultur gar nicht so unähnlich. Und so ist es kein Wunder, dass das Eigenheim auch in der Steiermark eine große Rolle spielt. Um möglichst vielen Österreichern den Traum vom Eigenheim in greifbare Nähe rücken zu lassen, setzt die Landesregierung der Steiermark auf eine umfangreiche Wohnbauförderung, die leistbares, sicheres, naturbewusstes und energieeffizientes Wohnen fördert.

Was umfasst die Wohnbauförderung in der Steiermark grundsätzlich?

Die Förderungsmaßnahmen der Landesregierung umfassen sowohl den Neubau von Eigenheimen als auch den Erwerb von Eigentumswohnungen in Geschossbauten. Wie einige andere Bundesländer setzt auch die Steiermark nicht auf zinsgünstige Darlehen, sondern auf nicht rückzahlbare Förderbeiträge, die auch als Zuschuss zu einem Darlehen mit mindestens 10-jähriger Laufzeit verwendet werden können.

Grundvoraussetzung für die Gewährung der Wohnbauförderung in der Steiermark ist allerdings ein positives Gutachten einer Energieberatungsstelle sowie, dass das Eigenheim ganzjährig der Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses dient. Ein Alleinstellungsmerkmal der Wohnbauförderung in der Steiermark ist indes der Wegfall einer Obergrenze für die förderfähige Nutzfläche.

Wie setzt sich die Wohnbauförderung in der Steiermark zusammen?

Bei der Ausgestaltung der Wohnbauförderung in der Steiermark verzichtet die Landesregierung auf komplizierte Modelle, sondern baut auf Fixbeträge. Grundlage des Zuschusses ist dabei die Haushaltsgröße. Während eine Einzelperson mit 10.000 Euro gefördert wird, beträgt die Förderung für einen 2-Personen-Haushalt 10.500 Euro. Für jede weitere Person kommen weitere 500 Euro hinzu. Einen besonderen Bonus genießen Jungfamilien, die pauschal mit 12.000 Euro gefördert werden, selbst wenn sich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen auf drei oder vier beschränkt.

Berücksichtigst du beim Bau in besonderem Maße ökologische Standards wie zum Beispiel den Passivhausstandard, kommen im Rahmen der Wohnbauförderung in der Steiermark weitere 2.000 Euro hinzu. Damit aber noch nicht genug, denn auch die Lage deiner Immobilie hat einen Einfluss. Errichtest du deine vier Wände beispielsweise in einem Siedlungsschwerpunkt, in einer Gruppenbauweise (Reihenhaus bzw. Doppelhaushälfte) oder in einer Berggemeinde winken im Zuge der Wohnbauförderung in der Steiermark abermals 2.000 Euro von der Landesregierung.

Förderung energieeffizienter Heiz- und Energiesysteme

Im Rahmen der Energiestrategie »Steiermark 2025« unterstützt die Landesregierung den Einbau von thermischen Solaranlagen, modernen Holzheizungen, Photovoltaikanlagen zur Eigenstromerzeugung, PV-Stromspeicher, Fernwärmeanlagen sowie Wärmepumpen-Kombisysteme. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Urteil eines offiziellen Prüfungsverfahrens und kann allerdings nur dann in Anspruch genommen werden, wenn nicht bereits eine Direktförderung aus dem steirischen Umweltlandesfonds in Anspruch genommen wurde.

Welche Voraussetzungen muss ich persönlich für die Wohnbauförderung in der Steiermark erfüllen?

Um die Wohnbauförderung in der Steiermark zu bekommen, musst du österreichischer Staatsbürger sein oder einen gleichrangigen Status innehaben. Das trifft zum Beispiel zu, wenn du Schweizer oder EU-Bürger bist. Ferner gelten jährliche Einkommensobergrenzen. Diese Grenze liegt für Einzelpersonen bei 34.000 Euro beziehungsweise bei 51.000 Euro für einen 2-Personen-Haushalt. Jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht die Einkommensobergrenze um jeweils 4.500 Euro. Weitere Informationen und alle benötigten Antragsformulare für die Wohnbauförderung in der Steiermark erhältst du im Übrigen auf der Homepage des Amtes der Landesregierung.

Stand: 21.3.2018

Wohnbauförderung in anderen Bundesländern

Kontakt aufnehmen?

Du hast Fragen oder brauchst Beratung?

Schau dir unsere Vergleiche an um das für dich passende Banking zu finden!

Kreditvergleich

Depotvergleich

Girokontovergleich