Gerade im Bundesland Wien ist der Wohnraum nicht nur knapp, sondern auch teuer. Speziell für junge Menschen sind Wohnungen in Wien selbst mit einem günstigen Wohnkredit nicht leistbar. Damit im gesamten Stadtgebiet bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann und sich auch junge Österreicher den Traum von einer eigenen Immobilie erfüllen können, verfügt auch das Bundesland Wien über ein umfangreiches Wohnbauförderungsprogramm.

Wie genau aber ist die Wohnbauförderung in Wien geregelt und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Zuschuss durch das Land zu erhalten?

Was umfasst die Wohnbauförderung in Wien grundsätzlich?

Die Wohnbauförderung in Wien bezieht sich ausschließlich auf die Neuerrichtung und Sanierung von Wohneigentum und schließt im Gegensatz zur Praxis aus anderen Bundesländern den bloßen Ersterwerb einer bestehenden Immobilie aus, nur für geförderte Wohnungen werden Eigenmittelersatzdarlehen gewährt.

Grundvoraussetzung für die Förderbarkeit ist selbstverständlich, dass es sich bei dem betreffenden Objekt um eine Immobilie handelt, zur dauerhaften Befriedigung des Wohnraumbedarfs vorgesehen ist. Das gilt sowohl für freistehende Einfamilienhäuser als auch für Reihenhäuser und Wohneinheiten in Gruppenwohnanlagen.

Allerdings darf die Nutzfläche des Eigenheims für eine erfolgreiche Wohnbauförderung in Wien nicht größer als 150 qm sein.

Auf welcher Grundlage wird die Wohnbauförderung in Wien berechnet?

Die Förderung selbst wird in Form eines Landesdarlehens gewährt, das als Fixbetrag ausgezahlt beziehungsweise angerechnet wird. Dieser Fixbetrag richtet sich nach der angemessenen Nutzfläche des Eigenheims, die wiederum von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängt.

Bei einer Person beträgt die angemessene Wohnfläche zur Gewährung der Wohnbauförderung in Wien 50 qm. Für die erste weitere Person kommen 20 qm hinzu, für jede weitere jeweils 15 qm. Für Jungfamilien (noch niemand darf das 40. Lebensjahr vollendet haben) kommen pauschal nochmals 15 qm hinzu. Insgesamt gelten jedoch weiterhin maximal 150 qm als förderungsfähig. Die so errechnete Quadratmeterzahl wird mit einem Fixbetrag von 365 Euro multipliziert, woraus sich die Summe der Wohnbauförderung in Wien ergibt.

Weitere Optionen der Wohnbauförderung in Wien

Neben der reinen Nutzfläche sind weitere Maßnahmen bei der Errichtung eines Eigenheims in Wien förderungsfähig. Dazu zählt unter anderem die Investition in eine Solarthermieanlage, die Umstellung eines Gasdurchlauferhitzers, die Installation einer Photovoltaikanlage (max. 250 Euro pro Kilowatt Peak) oder die barrierefreie Gestaltung des Wohnraums.

Interessant ist außerdem, dass die Wohnbauförderung in Wien auch den Einbau einer einbruchhemmenden Tür mit bis zu 400 Euro pro Türflügel fördert. Weitere Details zu diesen Leistungen findest du auf der Internetseite der Stadt Wien in der Magistratsabteilung 50 für Wohnbauförderung.

Welche Voraussetzungen gelten für die Wohnbauförderung in Wien?

Damit du die Wohnbauförderung erhältst, muss das geplante Eigenheim zwingend den ökologischen Mindeststandards der technischen Richtlinien der MA 25 entsprechen, was allerdings obligatorisch sein sollte.

Für dich persönlich beziehungsweise für deinen Haushalt gilt allerdings eine jährliche Einkommensgrenze, bis zu der die Wohnbauförderung gewährt wird. Für einen 4-Personen-Haushalt liegt das höchstzulässige Jahresnettoeinkommen im Jahr 2019 bei 87.430 Euro.

Für jede weitere Person kommen 5.710 Euro hinzu. Weitere Berechnungen, Informationen zu den Zinssätzen sowie die Antragsformulare erhältst du ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Wien.

Stand: 04.09.2018

Wohnbauförderung in anderen Bundesländern:

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