Die eigenen vier Wände sind die Grundlage für ein komfortables Leben. Um den Traum vom Eigenheim für möglichst viele Österreicher erschwinglich zu machen, zielt die breit angelegte Wohnbauförderung in Vorarlberg darauf ab, Kosten zu senken und die Gemeinden durch Neubauten und Sanierungen attraktiver zu gestalten. Welchen Umfang aber hat die Wohnbauförderung in Vorarlberg genau?

Was umfasst die Wohnbauförderung in Vorarlberg grundsätzlich?

Das in Vorarlberg gängige Fördersystem wurde seit kurzem von einem auf festen Förderstufen basierenden Konzept auf ein Bonussystem umgestellt, das sowohl auf die Neubauförderung als auch auf die Wohnbauförderung für Sanierungsvorhaben angewandt wird. Im Gegensatz zu anderen österreichischen Bundesländern besteht die Förderung aus einem Förderungskredit, der durch Zuschläge wie unter anderem einen Kinderbonus, einen Einkommensbonus, einen Energiesparbonus sowie einen Umweltbonus ergänzt werden kann. Auch für Vorbereitungen für Elektroautos, Carsharing-Parkplätze und einbruchshemmende Fenster und Türen gibt es Boni.

Ein weiterer Zuschuss wird darüber hinaus für verdichtetes Bauen gewährt, wodurch Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Wohnungen in Gruppenbauten zusätzlich begünstigt werden. Ein reiner Zuschuss ohne die Inanspruchnahme eines Förderungskredites ist im Rahmen der Wohnbauförderung in Vorarlberg hingegen nicht möglich. Wie sich die Wohnbauförderung in Vorarlberg im Detail und inklusive aller Bonusleistungen berechnet, kannst du auf der Internetseite des Amtes der Vorarlberger Landesregierung einsehen.

Welche Neubauten sind durch die Wohnbauförderung in Vorarlberg begünstigt?

Grundvoraussetzung für die Förderung ist eine minimale Nutzfläche von 25 qm. Die maximale Wohnungsgröße hingegen hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab. Während die Nutzfläche bei einem 5-Personen-Haushalt 130 qm beträgt, sind es bei einem 6-Personen-Haushalt bereits 150 qm. Eine Sonderregelung gilt für Eigenheime mit zwei baulich voneinander getrennten Wohneinheiten, denn dann darf die maximale Nutzfläche 200 qm betragen. Letztendlich ist auch die preisliche Angemessenheit des Objektes und des Grundstücks maßgebend. Luxusimmobilien sind damit nicht förderungsfähig.

Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?

Damit eine Förderung überhaupt möglich ist, muss das Gebäude mindestens 20 Jahre als sein. Gesetzt diesem Fall werden vor allem thermische Verbesserungsmaßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden, Fenster- und Türerneuerungen sowie anderweitige Maßnahmen wie die Erneuerung von Elektro-, Brandschutz- und Wasserinstallationen gefördert. Hinzu kommen Lärmschutzmaßnahmen bei einer Lage an vielbefahrenen Landesstraßen. Die Sicherstellung einer barrierefreien Bauweise ergibt die Grundlage für einen weiteren Bonus.

Zuschüsse für erneuerbare Energien

Die Wohnbauförderung in Vorarlberg begünstigt mit dem Fernziel der ökologischen Energieversorgung auch den Einbau von dementsprechenden Heiz- und Energiesystemen. Das betrifft sowohl thermische Solaranlagen, Holzheizungen, Wärmepumpen als auch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen als Dämmstoff wird sowohl bei der Sanierung als auch beim Kauf extra belohnt.

Welche persönlichen Voraussetzungen muss ich für die Wohnbauförderung in Vorarlberg erfüllen?

Die Wohnbauförderung in Vorarlberg ist an einige Bedingungen geknüpft. Prinzipiell musst du österreichischer Staatsbürger sein oder einen gleichgestellten Status innehaben, sprich EU-Bürger sein. Weiterhin darfst du die definierten Einkommensobergrenzen nicht überschreiten. Diese liegen für eine Einzelperson bei 3.100 Euro pro Monat und bei mehr als zwei Personen bei 66.000 Euro pro Jahr und Haushalt. Weitere Informationen sowie die benötigten Antragsformulare findest du ebenfalls auf der Internetseite des Landesamtes.

Stand: 19.9.2019

Wohnbauförderung in anderen Bundesländern:

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