Die Landesregierung hat die Wohnbauförderung in Salzburg mit dem Ziel ins Leben gerufen, den Bürgern Salzburgs die Erlangung von Wohneigentum zu erleichtern. Ziel ist die Schaffung nachhaltigen Wohnraums, der sowohl jungen Menschen als Start für ein selbstbestimmtes Leben dient, als auch barrierefreies und ökologisches Wohnen als zu erfüllendes Grundbedürfnis forciert. Was aber bedeutet das für dich genau?

Was umfasst die Wohnbauförderung in Salzburg?

Als eines der wenigen Bundesländer verzichtet Salzburg auf die Ausgabe rückzahlungspflichtiger Darlehen. Um die Schaffung von eigengenutztem Wohnraum langfristig attraktiver zu gestalten, basiert die Wohnbauförderung in Salzburg seit kurzem ausschließlich auf Zuschüssen, die unter Beachtung einiger Regeln nicht mehr zurückgezahlt werden müssen. Gefördert wird neben dem Neubau von Wohnraum aber auch der Kauf von Wohnimmobilien, die das dringende Wohnbedürfnis erfüllen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Wohnbauförderung in Salzburg?

Grundsätzliche Voraussetzung für den Erhalt eines Zuschusses ist das dringende Wohnbedürfnis, was immer dann erfüllt ist, wenn ein Wohnobjekt mit angemessener Größe und einem angemessenen Preis erbaut oder erworben werden soll. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn deine aktuelle Mietwohnung zu klein ist. Zur Bewertung wird die förderbare Nutzfläche herangezogen, die von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abhängig ist. Während die Wohnbauförderung in Salzburg für eine Einzelperson beispielsweise eine maximale Nutzfläche von 55 qm vorsieht, sind dies für einen 4-Personen-Haushalt bereits 90 qm. Für jede weitere Person werden 10 qm hinzugerechnet, wobei die maximal förderbare Fläche bei 150 qm liegt.

Wie errechnet sich die Wohnbauförderung in Salzburg?

Basis für die Wohnbauförderung in Salzburg ist ein Grundbetrag abhängig von der Haushaltsgröße, für drei Personen beträgt er 24.000 Euro. Hinzu kommen weitere Zuschläge, sofern bestimmte Vorgaben erfüllt sind. Das betrifft unter anderem die Standortqualität, ökologisches Bauen und barrierefreie Ausführung. Für all diese Maßnahmen gibt es Punkte, die bares Geld wert sind. Je mehr Personen im Haushalt leben, desto mehr Geld bringt ein Punkt. Allerdings ist die Summe der Zuschüsse im Rahmen der Wohnbauförderung in Salzburg auf das 1,6-fache der Grundförderung gedeckelt. Weitere Rechenbeispiele sowie die genauen Voraussetzungen für den Erhalt der Zuschläge findest du auf der Internetseite des Amtes der Landesregierung.

Förderung regenerativer Energien

Neben der Unterstützung für den Erwerb begünstigt die Wohnbauförderung in Salzburg auch den Einbau von Heiz- und Energieanlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Neben thermischen Solaranlagen und Photovoltaikanlagen für die Eigenstromerzeugung betrifft dies vor allem Pelletheizungen (3.000 Euro), Hackgutheizungen (4.500 Euro), Biomasse Fernwärmeanschlüsse (3.000 Euro) sowie Scheitholzheizungen mit Pufferspeicher (2.500 Euro).

Auch diese Zuwendungen werden in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Eine anteilige Rückzahlung ist ebenso wie bei der Grundförderung nur dann vorgesehen, wenn du die Wohnimmobilie zum Beispiel durch den Verkauf nicht mehr zur Befriedigung deines Wohnbedürfnisses nutzt.

Welche persönlichen Voraussetzungen muss ich für die Wohnbauförderung in Salzburg erfüllen?

Um die Wohnbauförderung in Salzburg zu erhalten, musst du volljährig sein und die Staatsbürgerschaft Österreichs, der Schweiz oder eines EU-Landes innehaben. Weiterhin gelten fixe Einkommensgrenzen. Für dich als Einzelperson gilt ein Nettohaushaltseinkommen von 35.880 Euro pro Jahr als Obergrenze. Ein 5-Personen-Haushalt hat hingegen bereits eine Einkommensobergrenze von 70.380 Euro pro Jahr. Weitere Rechenbeispiele sowie die benötigten Antragsformulare findest du auf der Online-Präsenz des Amtes der Landesregierung Salzburg.

Stand: 28.9.2019

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