Oberösterreich hat es nicht zuletzt seiner landschaftlichen Schönheit zu verdanken, dass es sich zunehmender Beliebtheit als Wohnsitz erfreut. Um möglichst vielen Österreichern den Bau und Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, hat die Landesregierung eine großzügige Wohnbauförderung ins Leben gerufen. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst und welche Leistungen du durch die Wohnbauförderung in OÖ bekommen kannst, schildert der folgende Artikel.

Was umfasst die Wohnbauförderung in Oberösterreich grundsätzlich?

Im Quervergleich zu anderen österreichischen Bundesländern ist die Wohnbauförderung in OÖ sehr weit gefasst, da sie sowohl den Bau als auch den Kauf von Wohnimmobilien, die das dringende Wohnbedürfnis erfüllen, abdeckt. In diesen Bereich fallen Eigenheime mit einer Mindestgröße von 80 qm Nutzfläche, die einen angemessen Bau- beziehungsweise Kaufpreis, sowie einen angemessenen Grundstückspreis haben.

Ferienhäuser oder Luxusimmobilien in exklusiven Lagen sind dementsprechend nicht von der Wohnbauförderung in OÖ abgedeckt. In besonderem Maße werden zudem Wohnimmobilien gefördert, die eine verdichtete und damit energetisch günstige Bauweise aufweisen. Das betrifft beispielsweise Reihenhäuser und Doppelhaushälften.

Wohnbauförderung in OÖ für Energieeffizienz und nachhaltige Energieträger

Da eines der Fernziele der Wohnbauförderung in OÖ auch die Forcierung von nachhaltiger und ökologischer Bau- und Lebensweise ist, kannst du für den Einbau von Heiz- und Energiesystemen, die auf erneuerbare Energieträger setzen, zusätzliche Förderungen einstreichen. Auch für eine barrierefreie Errichtung und den Verzicht auf minerarlölbasierte Dämmstoffe winken Förderzuschüsse.

In puncto Heizsysteme solltest du für den Erhalt der Wohnbauförderung in OÖ zudem darauf achten, dass du weder eine Kohle-, Heizöl- noch Elektroheizung einbaust. Dann nämlich entfällt die Wohnbauförderung in OÖ. Nach einer vorherigen Prüfung durch das Amt der Landesregierung kannst du auch nachträglich eingebaute Heiz- und Energiesysteme noch mit einem Zuschuss fördern lassen. Weitere Informationen dazu findest du auf der Internetseite des Amtes der Landesregierung.

Wohnbauförderung in OÖ umfasst auch Sicherheitsmaßnahmen

Ein weiterer interessanter Aspekt der Wohnbauförderung in Oberösterreich ist die Bezuschussung von Sicherheitsmaßnahmen. Das betrifft vor allem den Einbau von Alarmanlagen, die den Normen ÖNORM EN 50130, 50131 und 50136 genügen. Weiterhin sind auch nachträgliche bautechnische Sanierungsmaßnahmen förderfähig, die der Reduktion der Belastung mit strahlendem Radon dienen. Voraussetzung für die Bezuschussung der präventiven Maßnahmen ist eine Überschreitung der geltenden Richtwerte.

Welche persönlichen Voraussetzungen muss ich für die Wohnbauförderung in OÖ erfüllen?

Um im Rahmen der Wohnbauförderung in Oberösterreich einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss beziehungsweise Zinszuschüsse zu Hypothekendarlehen zu erhalten, musst du österreichischer Staatsbürger sein oder einen gleichgestellten Status haben. Das gilt zum Beispiel auch, wenn du Schweizer oder EU-Bürger bist. Zudem hängt die Gewährung der Förderung von deinem Haushaltseinkommen ab.

Während die Fördergrenze für eine Einzelperson bei 37.000 Euro pro Jahr liegt, beträgt sie bei einem 2-Personen-Haushalt bereits 55.000 Euro. Für jede zusätzliche Person ohne eigenes Einkommen kommen weitere 5.000 Euro hinzu. Überschreitest du die Einkommensgrenze, wird die Förderung anteilig reduziert. Rechenbeispiele und Details zu weiteren Förderungen findest du auf der Website des Amtes der Landesregierung ebenso wie die benötigten Antragsformulare für die Wohnbauförderung in OÖ.

Stand: 04.09.2019

Wohnbauförderung in anderen Bundesländern:

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